Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit. Er teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein und gilt seit dem 2. August 2026 in weiten Teilen verbindlich. Die strengen Hochrisiko-Pflichten wurden per Änderungsverordnung auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Bußgelder reichen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes.
Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viele Schlagzeilen produziert wie die europäische KI-Verordnung, meist EU AI Act genannt. Zwischen Verbotslisten, Übergangsfristen und einer kurzfristigen Änderungsverordnung im Sommer 2026 ist es schwer geworden, den Überblick zu behalten. Viele Geschäftsführungen in kleinen und mittleren Unternehmen fragen sich: Betrifft mich das überhaupt? Und wenn ja, was muss ich bis wann tun?
Diese Seite fasst den EU AI Act auf dem Stand von September 2026 zusammen: Was die Verordnung regelt, welche Risikoklassen es gibt, welche Fristen nach dem sogenannten Digital Omnibus tatsächlich gelten, welche Bußgelder drohen und wer in Deutschland die Aufsicht führt. Ohne Juristendeutsch, dafür mit den konkreten Terminen und Schwellenwerten, die Sie für eine erste Einordnung brauchen.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt als weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz. Als EU-Verordnung wirkt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — anders als eine Richtlinie braucht sie kein deutsches Umsetzungsgesetz, damit ihre Pflichten gelten.
Der Grundgedanke ist ein risikobasierter Ansatz: Nicht jede KI wird gleich streng reguliert. Je größer das Risiko einer Anwendung für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. Ein Spamfilter bleibt praktisch unreguliert, eine KI zur Bewerberauswahl gilt als Hochrisiko-System, und manche Praktiken — etwa Social Scoring durch Behörden — sind komplett verboten.
Wichtig für die Einordnung: Der AI Act reguliert Produkte und deren Nutzung, nicht die Technologie als solche. Er verbietet weder ChatGPT noch Machine Learning. Er verlangt, dass Unternehmen wissen, welche KI sie einsetzen, und je nach Risikoklasse bestimmte Pflichten erfüllen.
Die vier Risikoklassen im Überblick
Das Herzstück der Verordnung ist die Einteilung von KI-Systemen in vier Risikostufen. Dazu kommt ein eigenes Kapitel für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), zu denen große Sprachmodelle wie GPT oder Claude gehören.
| Risikoklasse | Beispiele | Was gilt |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko (verboten) | Social Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Verbot seit 2. Februar 2025; weitere Verbote ab 2. Dezember 2026 |
| Hohes Risiko | KI in Bewerbungsverfahren, Kreditwürdigkeitsprüfung, Medizinprodukten, kritischer Infrastruktur | Umfangreiche Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung — verbindlich ab 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, KI-generierte Bilder und Texte, Deepfakes | Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit 2. August 2026: Nutzer müssen erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben |
| Minimales Risiko | Spamfilter, Rechtschreibkorrektur, Empfehlungssysteme im Onlineshop | Keine besonderen Pflichten aus dem AI Act |
Die allermeisten KI-Anwendungen im Mittelstand — Textassistenten, Übersetzungstools, Bildgeneratoren — fallen in die Klassen mit begrenztem oder minimalem Risiko. Kritisch wird es vor allem dort, wo KI über Menschen entscheidet: bei Personal, Krediten, Bildung oder Gesundheit.
Für wen gilt die Verordnung?
Der AI Act unterscheidet mehrere Rollen mit unterschiedlich strengen Pflichten. Die zwei wichtigsten für den Mittelstand:
- Anbieter entwickeln KI-Systeme oder lassen sie entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt. Sie tragen die Hauptlast der Pflichten.
- Betreiber setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich ein. Das ist praktisch jedes Unternehmen, das ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzt. Die Pflichten sind deutlich schlanker, aber nicht null.
Daneben gibt es Einführer, Händler und Produkthersteller. Die Verordnung gilt nach dem Marktortprinzip auch für Unternehmen außerhalb der EU, sobald ihre Systeme in der EU auf den Markt kommen oder ihre Ergebnisse hier genutzt werden. Eine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht — wohl aber Erleichterungen bei Dokumentation und Bußgeldbemessung.
Rein private Nutzung fällt nicht unter die Verordnung, ebenso wenig KI für Forschung und Entwicklung vor der Markteinführung sowie Anwendungen für Militär und nationale Sicherheit.
Der Zeitplan: Was gilt seit wann?
Der AI Act tritt gestuft in Kraft. Nach der Änderungsverordnung vom Juli 2026 — dem Digital Omnibus on AI (Verordnung (EU) 2026/1744) — sieht der Zeitplan so aus (Stand: September 2026):
- 2. Februar 2025: Verbote nach Artikel 5 und die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz nach Artikel 4 gelten.
- 2. August 2025: Regeln für GPAI-Modelle, Governance-Struktur und der Sanktionsrahmen gelten.
- 2. August 2026: Großteil der Verordnung gilt, darunter die Transparenzpflichten nach Artikel 50.
- 2. Dezember 2026: Neue Verbote (etwa für Nudify-Anwendungen) und Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei Altsystemen.
- 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III (etwa Recruiting-KI).
- 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten nach Anhang I (etwa Maschinen, Medizinprodukte).
Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen kam erst wenige Tage vor dem ursprünglichen Stichtag 2. August 2026. Wer sich bereits vorbereitet hat, hat nicht umsonst gearbeitet: Die Anforderungen bleiben inhaltlich bestehen, sie greifen nur später.
Diese Pflichten gelten für die meisten Unternehmen schon heute
Auch ohne Hochrisiko-System haben Unternehmen, die KI beruflich nutzen, seit 2025/2026 drei konkrete Baustellen:
- Verbotene Praktiken meiden: Emotionserkennung am Arbeitsplatz, manipulative KI-Techniken oder das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern sind seit Februar 2025 untersagt — auch für Betreiber.
- KI-Kompetenz fördern (Artikel 4): Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern. Der Digital Omnibus hat die Pflicht entschärft: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr garantiert werden, aber dokumentierte, risikoangemessene Schulungen bleiben der praktikable Nachweisweg.
- Transparenz (Artikel 50): Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben. KI-generierte oder manipulierte Inhalte, insbesondere Deepfakes, müssen gekennzeichnet werden. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 und wurden nicht verschoben.
Dazu kommt eine organisatorische Empfehlung, die keine ausdrückliche Pflicht ist, aber alles andere erst möglich macht: ein KI-Inventar. Wer nicht weiß, welche KI-Systeme im Haus laufen, kann weder Risikoklassen zuordnen noch Pflichten erfüllen.
Bußgelder: Was bei Verstößen droht
Artikel 99 der Verordnung sieht drei Sanktionsstufen vor:
- Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für Verstöße gegen sonstige Pflichten, etwa Transparenz- oder Hochrisiko-Anforderungen.
- Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben gegenüber Behörden.
Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt eine wichtige Abmilderung: Bei ihnen greift jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Bußgelder setzen zudem voraus, dass die jeweilige Pflicht überhaupt schon anwendbar ist — für die verschobenen Hochrisiko-Pflichten kann es aktuell noch keine Sanktionen geben. Panik ist also fehl am Platz, Ignorieren aber auch: Die Verbote und Transparenzpflichten sind bereits scharf.
Aufsicht in Deutschland: Die Bundesnetzagentur
Seit Sommer 2026 ist auch die deutsche Zuständigkeitsfrage geklärt. Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) beschlossen; es ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur — überall dort, wo keine spezialisierte Fachbehörde zuständig ist. Sie fungiert außerdem als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle, bündelt in einem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum die KI-Expertise der Verwaltung und soll mindestens ein KI-Reallabor betreiben, in dem vor allem KMU und Start-ups neue Anwendungen unter behördlicher Begleitung testen können. Für einzelne Sektoren bleiben Fachbehörden zuständig, etwa die BaFin für den Finanzsektor.
EU AI Act und ISO 42001: Was ein Zertifikat leistet — und was nicht
Mit ISO/IEC 42001 existiert seit Ende 2023 eine zertifizierbare Norm für KI-Managementsysteme (AIMS). Sie verlangt vieles von dem, was auch der AI Act voraussetzt: ein KI-Inventar, Risikobewertungen, klare Verantwortlichkeiten, Schulungen und dokumentierte Prozesse für den KI-Einsatz.
An dieser Stelle ist Ehrlichkeit wichtig: Ein ISO-42001-Zertifikat ist kein Konformitätsnachweis nach dem EU AI Act. Die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Systeme läuft über eigene Verfahren der Verordnung, teils mit notifizierten Stellen. Kein ISO-Zertifikat der Welt ersetzt das.
Was die Norm leistet, ist etwas anderes: Sie gibt Unternehmen eine erprobte Systematik, um KI-Einsatz zu ordnen, Risiken zu bewerten und Pflichten wie KI-Kompetenz und Transparenz nachweisbar zu organisieren. Wer ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 betreibt, hat die organisatorischen Hausaufgaben für den AI Act weitgehend erledigt — und kann das gegenüber Kunden und Geschäftspartnern mit einem Zertifikat belegen. Für die meisten KMU ohne Hochrisiko-Systeme ist genau das der relevante Hebel.
Häufige Fragen
Ja. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Sobald ein Unternehmen KI-Systeme beruflich einsetzt, ist es Betreiber im Sinne der Verordnung. Allerdings sind die Pflichten für reine Nutzer überschaubar: verbotene Praktiken meiden, KI-Kompetenz fördern, Transparenzpflichten beachten. KMU profitieren zudem von reduzierten Bußgeldobergrenzen und vereinfachter Dokumentation.
Nein. Gängige KI-Assistenten fallen in die Klassen mit begrenztem oder minimalem Risiko. Unternehmen dürfen sie nutzen, sollten aber Mitarbeitende schulen, den Einsatz in einer KI-Richtlinie regeln und KI-generierte Inhalte dort kennzeichnen, wo Artikel 50 es verlangt — etwa bei täuschend echten Bildern oder im Kundenkontakt per Chatbot.
Der Digital Omnibus on AI (in Kraft seit 27. Juli 2026) verschiebt die Hochrisiko-Pflichten: Für eigenständige Systeme nach Anhang III gelten sie ab 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab 2. August 2028. Verbote, KI-Kompetenz-Pflicht, GPAI-Regeln und Transparenzpflichten wurden nicht verschoben.
Nein, der EU AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten vor — anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten. Sinnvoll ist trotzdem, die Verantwortung für KI-Themen klar zuzuweisen: Wer pflegt das KI-Inventar, wer bewertet neue Tools, wer organisiert Schulungen? Genau diese Rollenklärung verlangt auch ein KI-Managementsystem nach ISO 42001.
Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei sonstigen Pflichtverstößen, bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei Falschangaben. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag. Sanktionen greifen nur für Pflichten, die bereits anwendbar sind.
Nein. Die Konformitätsbewertung nach dem AI Act ist ein eigenes Verfahren und wird durch kein Managementsystem-Zertifikat ersetzt. ISO 42001 hilft aber bei der Systematik: KI-Inventar, Risikobewertung, Schulungen und Verantwortlichkeiten aus der Norm decken die organisatorischen Anforderungen der Verordnung weitgehend ab und machen sie gegenüber Kunden nachweisbar.
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