ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Sicherheitsbeauftragter?

Definition

Sicherheitsbeauftragter: Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt laut § 22 SGB VII den Arbeitgeber ehrenamtlich dabei, Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb umzusetzen, und achtet vor Ort auf sicheres Verhalten der Kolleginnen und Kollegen.

Rechtsgrundlage ist § 22 SGB VII in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1. Sicherheitsbeauftragte sind in der Regel ab 20 Beschäftigten zu bestellen, wobei Anzahl und Auswahl sich nach Gefährdung, Betriebsgröße und Beschäftigtenzahl je Bereich richten. Anders als die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Sicherheitsbeauftragte kein Fachexperte mit spezieller Ausbildungspflicht, sondern ein Multiplikator direkt am Arbeitsplatz, der Kollegen für sicheres Verhalten sensibilisiert und Mängel meldet.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Kontrolle von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung, das Hinweisen auf unsichere Arbeitsweisen sowie die Mitwirkung bei Unterweisungen und Unfalluntersuchungen. Die Bestellung erfolgt ehrenamtlich neben der eigentlichen Tätigkeit und sollte schriftlich mit klarem Aufgabenbereich dokumentiert werden.

Die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten richtet sich nicht nur an der Gesamtbeschäftigtenzahl, sondern auch an der Unfallgefährdung des jeweiligen Bereichs: In besonders gefährdeten Abteilungen kann bereits bei deutlich weniger als 20 Beschäftigten pro Bereich ein eigener Sicherheitsbeauftragter sinnvoll sein. Die Berufsgenossenschaft berät Betriebe auf Anfrage zur passenden Anzahl und Auswahl.

In der Praxis bewährt sich eine enge Abstimmung zwischen Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften vor Ort, da Sicherheitsbeauftragte oft am schnellsten bemerken, wenn sich im Arbeitsalltag unsichere Routinen einschleichen.

  • Pflicht i. d. R. ab 20 Beschäftigten (§ 22 SGB VII)
  • Ehrenamtliche Funktion ohne formale Fachausbildung
  • Ergänzt, ersetzt aber nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Enge Abstimmung mit Führungskräften vor Ort verbessert die Wirksamkeit

Relevanz für die Zertifizierung

ISO-45001-Auditoren prüfen ab dem gesetzlichen Schwellenwert gezielt, ob Sicherheitsbeauftragte tatsächlich benannt, aktiv eingebunden und in Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen präsent sind. Eine fehlende Bestellung trotz Überschreitens der 20-Beschäftigten-Grenze zählt zu den häufigsten Feststellungen im Stufe-2-Audit und lässt sich mit einer aktuellen, schriftlichen Bestellung schnell beheben. Auditoren fragen zudem gerne nach konkreten Beispielen, in denen ein Sicherheitsbeauftragter tatsächlich eingegriffen hat. Eine regelmäßige, kurze Rücksprache zwischen Sicherheitsbeauftragten und Geschäftsführung zeigt im Audit, dass die Rolle aktiv gelebt wird.

Häufige Fragen zu Sicherheitsbeauftragter

In der Regel ab 20 Beschäftigten nach § 22 SGB VII in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1. Die genaue Anzahl und Auswahl richten sich zusätzlich nach der Unfallgefährdung des jeweiligen Bereichs – in besonders gefährdeten Abteilungen kann bereits bei weniger Beschäftigten ein eigener Sicherheitsbeauftragter sinnvoll sein.

Nein, anders als die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Sicherheitsbeauftragte kein Fachexperte mit spezieller Ausbildungspflicht, sondern eine ehrenamtliche Funktion neben der eigentlichen Tätigkeit. Er wirkt als Multiplikator direkt am Arbeitsplatz und sensibilisiert Kolleginnen und Kollegen für sicheres Verhalten. Eine schriftliche Bestellung mit klar umrissenem Aufgabenbereich sollte dennoch immer dokumentiert werden, auch ohne formale Prüfung.

Ob trotz Überschreitens des gesetzlichen Schwellenwerts überhaupt Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt wurden, ob sie aktiv in Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen eingebunden sind und ob sie tatsächlich eingreifen. Eine fehlende Bestellung zählt zu den häufigsten Feststellungen im Stufe-2-Audit. Auditoren fragen dabei gezielt nach konkreten Beispielen, in denen ein Sicherheitsbeauftragter tatsächlich eingegriffen hat, nicht nur nach der formalen Bestellung.

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