DGUV: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen; sie erlässt Vorschriften und Regeln zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und koordiniert die gesetzliche Unfallversicherung.
Die DGUV bündelt die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen des öffentlichen Dienstes unter einem Dach. Sie erarbeitet einheitliche Regelwerke, die in einer Hierarchie stehen: DGUV-Vorschriften sind für Mitgliedsbetriebe rechtlich bindendes autonomes Recht, DGUV-Regeln konkretisieren, wie Vorschriften typischerweise umgesetzt werden, DGUV-Informationen liefern ergänzendes Praxiswissen.
Die zentrale Vorschrift ist DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die Pflichten von Unternehmern und Versicherten festlegt, sowie DGUV Vorschrift 2, die die Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit regelt. Neben der Prävention finanziert die DGUV über die Berufsgenossenschaften auch Rehabilitation und Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
| Ebene | Charakter |
|---|---|
| DGUV-Vorschrift | Bindend (autonomes Satzungsrecht) |
| DGUV-Regel | Konkretisierung, i.d.R. Stand der Technik |
| DGUV-Information | Praxishilfe, unverbindlich |
Neben den branchenspezifischen Vorschriften gibt es berufsgenossenschaftsübergreifende Regelwerke, etwa zu Erster Hilfe, persönlicher Schutzausrüstung oder Gefahrstoffen, die für nahezu jeden Betrieb relevant sind. Die DGUV betreibt zudem ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot, etwa für Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für Unternehmen empfiehlt sich, die für die eigene Branche einschlägigen Vorschriften einmalig vollständig zu identifizieren und in einem Rechtskataster mit Prüfintervallen zu hinterlegen, statt bei jeder Betriebsbesichtigung neu zu recherchieren, welche Regelungen überhaupt gelten. Für neu gegründete Betriebe empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, da diese meist innerhalb einer Woche nach Betriebsaufnahme erfolgen muss und Grundlage für die spätere Beitragsberechnung ist.
Relevanz für die Zertifizierung
Für ein ISO 45001-Managementsystem sind einschlägige DGUV-Vorschriften bindende Verpflichtungen im Sinne von Kapitel 6.1.3 – Auditoren prüfen konkret, ob ein Betrieb die für seine Branche relevanten Vorschriften kennt, im Rechtskataster führt und deren Einhaltung nachweisen kann, etwa bei Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft. Betriebe, die ihre DGUV-Vorschriften nicht kennen, laufen Gefahr, bei einer Betriebsbesichtigung unangekündigt Mängel aufgezeigt zu bekommen, die bei vorausschauender Pflege des Rechtskatasters längst hätten behoben sein können. Auch bei einer Umstrukturierung, etwa der Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, sollte geprüft werden, ob sich dadurch neue DGUV-Vorschriften oder eine andere Gefahrklasse ergeben.
Häufige Fragen zu DGUV
DGUV-Vorschriften sind für Mitgliedsbetriebe rechtlich bindendes autonomes Recht, etwa DGUV Vorschrift 1 zu Grundsätzen der Prävention. DGUV-Regeln konkretisieren nur, wie Vorschriften typischerweise umgesetzt werden, und DGUV-Informationen liefern unverbindliches Praxiswissen. Nur die Vorschriften selbst sind unmittelbar rechtlich einzuhalten. Regeln und Informationen gelten dennoch als anerkannter Stand der Technik im Audit.
Ja, im Rahmen des ISO-45001-Kapitels 6.1.3 gelten einschlägige DGUV-Vorschriften als bindende Verpflichtungen. Auditoren prüfen konkret, ob ein Betrieb die für seine Branche relevanten Vorschriften kennt, in einem Rechtskataster führt und deren Einhaltung nachweisen kann, etwa bei Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft.
DGUV Vorschrift 2 legt die Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest, gestaffelt nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungspotenzial. Sie ist damit die zentrale Grundlage dafür, wie viele Stunden im Jahr diese Fachpersonen mindestens im Betrieb tätig sein müssen. Auditoren gleichen vertraglich vereinbarte Einsatzstunden regelmäßig mit den Vorgaben dieser Vorschrift ab.