ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Berufskrankheit?

Definition

Berufskrankheit: Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht wurde und in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche gelistet ist; sie wird wie ein Arbeitsunfall über die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt.

Rechtsgrundlage ist § 9 SGB VII in Verbindung mit der Berufskrankheiten-Verordnung, die aktuell mehr als 80 anerkannte Berufskrankheiten auflistet — von Lärmschwerhörigkeit über Hauterkrankungen bis zu asbestbedingten Erkrankungen der Atemwege. Anders als beim Arbeitsunfall entsteht eine Berufskrankheit meist schleichend über Jahre der Exposition.

Besteht bei Ärzten oder Arbeitgebern der Verdacht auf eine Berufskrankheit, besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft, die den Fall anschließend medizinisch und arbeitsplatzbezogen untersucht. Anerkannte Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle entschädigt, etwa durch Heilbehandlung oder Verletztenrente.

MerkmalArbeitsunfallBerufskrankheit
ZeitverlaufPlötzliches EreignisSchleichende Entwicklung
MeldungBei >3 Tagen AUBei begründetem Verdacht

Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist in der Praxis oft schwieriger als bei einem Arbeitsunfall, da der ursächliche Zusammenhang zwischen jahrelanger beruflicher Belastung und der Erkrankung im Einzelfall medizinisch belegt werden muss. Berufsgenossenschaften ziehen dafür häufig arbeitsmedizinische Gutachten sowie die dokumentierte Expositionshistorie des Betriebs heran – ein weiterer Grund, warum lückenlos geführte Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsnachweise auch rückwirkend von Bedeutung sein können. Manche Berufskrankheiten, etwa bestimmte asbestbedingte Erkrankungen, können sich erst Jahrzehnte nach der eigentlichen Exposition zeigen.

Relevanz für die Zertifizierung

Im ISO 45001-System müssen auch Gefährdungen erfasst werden, die erst langfristig zu einer Berufskrankheit führen können, etwa Lärm, Vibration oder Gefahrstoffe. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit zugleich präventives Instrument gegen spätere Berufskrankheitsfälle und die damit verbundenen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Betriebe, die ihre Expositionsdaten und Schutzmaßnahmen über Jahre hinweg lückenlos dokumentieren, sind im Streitfall deutlich besser aufgestellt als solche, die sich allein auf ihr Gedächtnis verlassen müssen. Eine klare interne Zuständigkeit für die Pflege solcher Unterlagen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg zahlt sich im Ernstfall aus. Betriebe mit häufigem Personalwechsel sollten dabei besonders darauf achten, dass Expositionsdaten auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeitenden vollständig auffindbar bleiben.

Häufige Fragen zu Berufskrankheit

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis, während eine Berufskrankheit meist schleichend über Jahre der Exposition entsteht, etwa durch Lärm, Vibration oder Gefahrstoffe. Beide werden über die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt, unterliegen aber unterschiedlichen Melde- und Nachweisvoraussetzungen nach § 8 und § 9 SGB VII.

Bei begründetem Verdacht besteht für Ärzte und Arbeitgeber eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft, die den Fall anschließend medizinisch und arbeitsplatzbezogen untersucht. Eine feste Fristangabe wie bei Arbeitsunfällen gibt es nicht; die Meldung soll unverzüglich nach begründetem Verdacht erfolgen. Auch Betriebsärzte melden entsprechende Verdachtsfälle in der Praxis häufig direkt an die Berufsgenossenschaft.

Die Berufskrankheiten-Verordnung listet derzeit mehr als 80 anerkannte Berufskrankheiten, von Lärmschwerhörigkeit über Hauterkrankungen bis zu asbestbedingten Atemwegserkrankungen, Stand September 2026. Die Liste wird bei neuen medizinischen Erkenntnissen erweitert, weshalb Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig auf langfristige gesundheitliche Einwirkungen hin überprüfen sollten.

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