ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Arbeitsschutzgesetz?

Definition

Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale deutsche Rahmenvorschrift zur Sicherung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten bei der Arbeit; es verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

Das ArbSchG gilt seit 1996 und setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in deutsches Recht um. Es gilt grundsätzlich für alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Rechtsform. Zentrale Grundpflichten der Paragrafen 3 bis 14 sind unter anderem die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5), zur Unterweisung der Beschäftigten (§ 12) und zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, wenn Gefährdungen nicht anders vermeidbar sind.

Das Gesetz selbst enthält bewusst nur allgemeine Grundsätze; die konkrete Ausgestaltung erfolgt über nachgeordnete Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung sowie über die Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

PflichtParagraf
Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG
Unterweisung§ 12 ArbSchG
Organisation des Arbeitsschutzes§ 3 ArbSchG

Neben den Grundpflichten enthält das ArbSchG auch Vorgaben zur Organisation des Arbeitsschutzes, etwa zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses ab 20 Beschäftigten. Verstöße gegen zentrale Pflichten wie das Unterlassen einer Gefährdungsbeurteilung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Geschäftsführungen besteht zudem eine persönliche Organisationspflicht, die im Schadensfall zu einer eigenen Haftung führen kann. Auch für Kleinstbetriebe ohne eigene Arbeitsschutzorganisation gilt das ArbSchG uneingeschränkt; die Verantwortung kann zwar auf fachkundige Personen übertragen werden, verbleibt in letzter Konsequenz aber immer bei der Unternehmensleitung. Eine schriftliche Übertragung von Pflichten nach § 13 ArbSchG dokumentiert diese Verantwortungsverteilung nachvollziehbar.

Relevanz für die Zertifizierung

Das ArbSchG bildet die gesetzliche Basis, auf der ISO 45001 aufbaut. Ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem hilft, die zentralen Pflichten des Gesetzes — vor allem Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation — systematisch, lückenlos und für Aufsichtsbehörden wie Auditoren gleichermaßen nachweisbar zu erfüllen. Ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem entlastet die Geschäftsführung dabei nicht rechtlich, liefert aber die Dokumentation, mit der sich ein sorgfältiges Organisationsverschulden im Ernstfall widerlegen lässt. Fehlt eine schriftliche Pflichtenübertragung, wird im Streitfall regelmäßig die Geschäftsführung selbst als verantwortliche Person herangezogen.

Häufige Fragen zu Arbeitsschutzgesetz

Das ArbSchG gilt ausnahmslos für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten, es gibt keine Bagatellgrenze nach Mitarbeiterzahl. Erst nachgeordnete Pflichten wie die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses knüpfen an Schwellenwerte an, etwa ab 20 Beschäftigten. Die Grundpflichten wie Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung gelten bereits für Kleinstbetriebe.

Das Unterlassen zentraler Pflichten wie der Gefährdungsbeurteilung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 26 ArbSchG. Zusätzlich besteht eine persönliche Organisationspflicht der Geschäftsführung, die im Schadensfall zu eigener zivilrechtlicher Haftung führen kann.

Nein. ISO 45001 überführt die gesetzlichen Pflichten in ein systematisches Managementsystem mit PDCA-Zyklus, ersetzt sie aber rechtlich nicht. Ein zertifiziertes System liefert jedoch die Dokumentation, mit der sich im Ernstfall ein sorgfältiges Vorgehen und damit fehlendes Organisationsverschulden nachweisen lässt – die gesetzliche Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.

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