ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Arbeitsstättenverordnung?

Definition

Arbeitsstättenverordnung: Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten — etwa an Raumklima, Beleuchtung, Fluchtwege und Sanitärräume — und wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) weiter präzisiert.

Rechtsgrundlage ist § 3a des Arbeitsschutzgesetzes. Die Verordnung gilt sowohl für Neu- und Umbauten als auch für bereits bestehende Arbeitsstätten und wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten mit Leben gefüllt, etwa ASR A1.3 zur Sicherheitskennzeichnung, ASR A2.2 zum Brandschutz oder ASR A3.5 zur Raumtemperatur.

Zu den geregelten Themen zählen unter anderem ausreichende Bewegungsflächen, Beleuchtung, Lärmschutz, Nichtraucherschutz nach § 5 sowie die Ausstattung von Sanitär-, Pausen- und Erste-Hilfe-Räumen. Verstöße können von der Gewerbeaufsicht mit Anordnungen bis hin zu Bußgeldern geahndet werden.

ASRThema
A1.3Sicherheitskennzeichnung
A2.2Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne
A3.5Raumtemperatur

Neben den klassischen Themen wie Beleuchtung oder Raumklima regelt die ArbStättV auch weniger offensichtliche Aspekte, etwa Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Pausenräume oder die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen. Bei angemieteten Gewerbeimmobilien liegt die Verantwortung für die Einhaltung der ArbStättV grundsätzlich beim Arbeitgeber als Betreiber der Arbeitsstätte, unabhängig davon, wer Eigentümer des Gebäudes ist — bauliche Mängel müssen daher im Zweifel vertraglich mit dem Vermieter geklärt werden, bevor sie im Audit als offene Abweichung auffallen. Auch mobile oder wechselnde Arbeitsstätten, etwa auf Baustellen, unterliegen sinngemäß denselben Grundanforderungen.

Relevanz für die Zertifizierung

Für ISO 45001 ist die Arbeitsstättenverordnung eine der wichtigsten bindenden Verpflichtungen bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen. Auditoren prüfen häufig stichprobenartig vor Ort, ob Fluchtwege, Beleuchtung und Raumklima den ASR-Vorgaben entsprechen. Ein aktueller Grundriss mit eingezeichneten Fluchtwegen gehört dabei zu den einfachsten, aber wirkungsvollsten Vorbereitungsschritten vor einem Zertifizierungsaudit. Auch nach Umbauten oder Erweiterungen sollte dieser Abgleich zeitnah wiederholt werden, statt ihn erst kurz vor dem nächsten Audit nachzuholen. Gerade bei angemieteten Flächen lohnt sich ein solcher Abgleich bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrags, um spätere Nachrüstkosten zu vermeiden. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen lohnt sich ein regelmäßiger Blick in den Vertrag, um Zuständigkeiten für bauliche Anpassungen eindeutig zu klären.

Häufige Fragen zu Arbeitsstättenverordnung

Die ArbStättV gilt für alle Arbeitgeber mit eingerichteten Arbeitsstätten, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße, sowohl bei Neu- und Umbauten als auch bei bereits bestehenden Arbeitsplätzen. Rechtsgrundlage ist § 3a des Arbeitsschutzgesetzes. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Die zuständige Gewerbeaufsicht kann bei Mängeln, etwa versperrten Fluchtwegen oder unzureichender Beleuchtung, Anordnungen erlassen und im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen. In ISO-45001-Audits prüfen Auditoren zudem stichprobenartig vor Ort, ob Fluchtwege, Beleuchtung und Raumklima den ASR-Vorgaben entsprechen, da die Verordnung eine bindende Verpflichtung nach Kapitel 6.1.3 darstellt.

Praktisch bedeutsam sind vor allem ASR A1.3 zur Sicherheitskennzeichnung, ASR A2.2 zu Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutz, und ASR A3.5 zur zulässigen Raumtemperatur. Insgesamt gibt es weitere ASR zu Themen wie Bewegungsflächen, Beleuchtung und Sanitärräumen, die je nach Betriebsart unterschiedlich relevant sind.

Verwandte Begriffe

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