ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Betriebssicherheitsverordnung?

Definition

Betriebssicherheitsverordnung: Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge oder elektrische Anlagen.

Die Verordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den Umgang mit Arbeitsmitteln und verlangt eine eigene Gefährdungsbeurteilung vor deren erstmaligem Einsatz. Für überwachungsbedürftige Anlagen schreibt sie wiederkehrende Prüfungen durch eine „befähigte Person“ oder eine zugelassene Überwachungsstelle vor, mit klar definierten Prüffristen je Anlagentyp.

Typische Beispiele sind Prüfungen von Leitern und Gerüsten, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, Druckluft- und Druckbehälteranlagen sowie Aufzugsanlagen. Ergebnis jeder Prüfung ist ein dokumentiertes Prüfprotokoll, das die nächste fällige Prüfung ausweist – die Grundlage für einen unternehmensweiten Prüffristenplan.

Verantwortlich für die Organisation der Prüfungen ist der Arbeitgeber, auch wenn die eigentliche Prüfung durch externe Sachverständige erfolgt. Ein zentraler Prüffristenplan mit automatischen Erinnerungen hat sich in der Praxis bewährt, um Fristüberschreitungen bei einer wachsenden Zahl von Arbeitsmitteln zu vermeiden.

Bei gemieteten oder geleasten Arbeitsmitteln bleibt die Prüfpflicht in der Regel beim nutzenden Unternehmen, auch wenn der Vermieter organisatorisch unterstützt – eine klare vertragliche Regelung schafft hier Klarheit.

  • Eigene Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel
  • Wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen
  • Prüfprotokolle mit klar dokumentierter nächster Prüffrist
  • Bei gemieteten Arbeitsmitteln bleibt die Prüfpflicht meist beim nutzenden Unternehmen

Relevanz für die Zertifizierung

ISO-45001-Audits bewerten die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen der Rechtskonformitätsprüfung nach Kapitel 9.1.2: Der Auditor verlangt typischerweise einen aktuellen Prüffristenplan sowie stichprobenartig die zugehörigen Prüfprotokolle. Abgelaufene oder fehlende Prüfnachweise für Maschinen und Anlagen gehören zu den häufigsten Feststellungen in diesem Bereich. Besonders bei älteren Anlagen lohnt sich ein Abgleich, ob alle Prüffristen an den aktuellen Zustand angepasst wurden. Auch bei geleasten oder gemieteten Arbeitsmitteln sollte vertraglich eindeutig geregelt sein, wer die Prüfungen organisiert und dokumentiert. Auch die Dokumentation durchgeführter Wartungsarbeiten sollte zusammen mit den Prüfprotokollen archiviert werden, da Auditoren häufig den Zusammenhang zwischen Wartung und Prüfergebnis nachvollziehen möchten. Ein digitaler Prüfkalender mit automatischen Erinnerungen reduziert dabei das Risiko, einzelne Fristen im Betriebsalltag zu übersehen.

Häufige Fragen zu Betriebssicherheitsverordnung

Die konkreten Prüffristen sind je Anlagentyp unterschiedlich und ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsmittels sowie einschlägigen DGUV-Vorschriften, etwa DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen. Ein zentraler, unternehmensweiter Prüffristenplan mit dokumentierten Prüfprotokollen ist notwendig, um alle Fristen im Überblick zu behalten.

Wiederkehrende Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge oder elektrische Anlagen müssen durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen. Verantwortlich für die Organisation der Prüfungen bleibt jedoch der Arbeitgeber, auch wenn die eigentliche Prüfung extern durch Sachverständige durchgeführt wird.

Im Rahmen der Rechtskonformitätsprüfung nach Kapitel 9.1.2 verlangt der Auditor typischerweise einen aktuellen Prüffristenplan sowie stichprobenartig die zugehörigen Prüfprotokolle. Abgelaufene oder fehlende Prüfnachweise für Maschinen und Anlagen gehören zu den häufigsten Feststellungen in ISO-45001-Audits, besonders bei älteren, lange nicht überprüften Anlagen.

Verwandte Begriffe

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