Rückführbarkeit: Rückführbarkeit bezeichnet die lückenlose Kette von Kalibrierungen, die ein Messergebnis über ununterbrochene Vergleichsschritte mit jeweils angegebener Messunsicherheit bis zu einem nationalen oder internationalen Normal verbindet, in Deutschland letztlich zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
Jedes Glied dieser Kette – vom betrieblichen Messmittel über ein Referenznormal bis zum nationalen Normal – muss selbst kalibriert und mit ausgewiesener Messunsicherheit dokumentiert sein. Fehlt auch nur ein Glied dieser Kette oder ist die Messunsicherheit an einer Stelle nicht bekannt, gilt die Rückführbarkeit als unterbrochen, selbst wenn ein Kalibrierschein formal vorliegt.
| Kalibrierart | Rückführbarkeit |
|---|---|
| DAkkS-Kalibrierschein | Akkreditiert, Rückführbarkeit formal bestätigt |
| Werkskalibrierschein | Rückführbar nur, wenn das verwendete Referenznormal selbst nachweislich rückführbar ist |
| Interne Kalibrierung | Rückführbar nur bei eigenem, rückführbarem Referenznormal |
Ein häufiges Missverständnis: Nicht jeder Kalibrierschein ist automatisch rückführbar, nur weil ein Dokument mit Messwerten vorliegt. Entscheidend ist, ob das ausstellende Labor selbst gegen ein rückführbares Referenznormal kalibriert und die Messunsicherheit entlang der gesamten Kette lückenlos ausgewiesen hat. Ein DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor bestätigt diese Kette formal, ein einfacher Werkskalibrierschein muss diesen Nachweis im Zweifel gesondert belegen können.
In der betrieblichen Praxis lohnt sich deshalb ein Blick auf den Kalibrierschein selbst: Er sollte das verwendete Referenznormal, dessen letzte Kalibrierung und die zugehörige Messunsicherheit nachvollziehbar ausweisen, nicht nur den reinen Messwert des geprüften Mittels. Bei international tätigen Kunden lohnt zusätzlich ein Blick auf die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungsstellen über das ILAC-MRA-Abkommen, damit ein im Ausland ausgestellter Kalibrierschein auch im Inland ohne Zusatzprüfung als rückführbar anerkannt wird. Auch bei Fremdvergabe der Kalibrierung bleibt das zertifizierte Unternehmen selbst dafür verantwortlich, die Eignung des beauftragten Labors und die Aktualität der Kalibrierfristen aktiv zu überwachen.
Relevanz für die Zertifizierung
ISO 9001:2015 Kapitel 7.1.5.2 „Messtechnische Rückführbarkeit“ verlangt ausdrücklich, dass Messmittel, deren Ergebnisse zum Nachweis der Produktkonformität dienen, auf international oder national anerkannte Normale rückführbar kalibriert oder verifiziert werden. Auditoren prüfen dabei nicht nur, ob ein Kalibrierschein existiert, sondern ob die Rückführbarkeitskette darin nachvollziehbar dokumentiert ist. Ein Kalibrierschein ohne erkennbaren Bezug zu einem rückführbaren Referenznormal gilt als unzureichender Nachweis und wird im Audit regelmäßig beanstandet.
Häufige Fragen zu Rückführbarkeit
Sie beschreibt eine lückenlose Kette von Vergleichsmessungen, die ein betriebliches Messmittel über mehrere Zwischenschritte mit jeweils dokumentierter Messunsicherheit bis zu einem nationalen Normal verbindet, in Deutschland letztlich zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Fehlt ein Glied dieser Kette, gilt die Rückführbarkeit als unterbrochen.
Nein. Ein Kalibrierschein weist Rückführbarkeit nur nach, wenn das ausstellende Labor selbst gegen ein nachweislich rückführbares Referenznormal kalibriert und die Messunsicherheit entlang der gesamten Kette dokumentiert. Ein DAkkS-akkreditierter Kalibrierschein bestätigt dies formal, ein einfacher Werkskalibrierschein muss dies im Zweifel gesondert belegen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist das nationale Metrologieinstitut Deutschlands und Endpunkt der Rückführbarkeitskette für die meisten physikalischen Messgrößen. DAkkS-akkreditierte Kalibrierlaboratorien kalibrieren ihre eigenen Referenznormale wiederum rückführbar auf Normale der PTB oder vergleichbarer internationaler Institute.