Kalibrierung: Kalibrierung ist der Vorgang, bei dem die Messabweichung eines Prüf- oder Messmittels durch Vergleich mit einem rückführbaren Normal ermittelt und dokumentiert wird, ohne dass dabei eine Einstellung des Geräts erfolgt.
Kalibrierung wird häufig mit Justierung verwechselt: Bei der Kalibrierung wird lediglich die Abweichung gemessen und protokolliert, bei der Justierung wird das Gerät anschließend so eingestellt, dass es korrekt anzeigt. Ergebnis einer Kalibrierung ist ein Kalibrierschein, der die gemessenen Abweichungen und die zugehörige Messunsicherheit dokumentiert.
Damit ein Kalibrierschein anerkannt wird, muss die Messung auf ein nationales Normal rückführbar sein — in Deutschland letztlich auf die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Die Intervalle, in denen ein Messmittel neu kalibriert werden muss, legt das Unternehmen risikobasiert selbst fest, abhängig von Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Kritikalität der Messung.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Kalibrierung | Abweichung messen, nicht verändern |
| Justierung | Gerät anschließend korrigieren |
| Rückführbarkeit | Kette bis zum nationalen Normal |
Die Wahl des passenden Kalibrierintervalls orientiert sich in der Praxis an drei Faktoren: der Herstellerangabe als Ausgangspunkt, der tatsächlichen Nutzungshäufigkeit und -intensität sowie den bisherigen Erfahrungswerten aus früheren Kalibrierungen. Zeigt ein Messmittel bei wiederholten Prüfungen stets nur geringe Abweichungen, kann das Intervall verlängert werden; treten dagegen wiederholt Grenzwertüberschreitungen auf, sollte es verkürzt werden. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen externer Kalibrierung durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor und interner Kalibrierung anhand betriebseigener Referenznormale, die für weniger kritische Messungen ausreichen kann.
Relevanz für die Zertifizierung
ISO 9001 Kapitel 7.1.5 verlangt, dass Mess- und Prüfmittel in festgelegten Abständen kalibriert werden, wenn ihre Ergebnisse zum Nachweis der Produktkonformität herangezogen werden. Auditoren prüfen dazu stichprobenartig Kalibrierscheine sowie eine funktionierende Fristenüberwachung im Prüfmittelverzeichnis. Fehlt dieser Nachweis für ein sicherheits- oder qualitätsrelevantes Messmittel, stellt ein Auditor dies in der Regel als Abweichung fest, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fehler aufgetreten ist. Auch bei extern beauftragten Kalibrierungen bleibt die Organisation selbst dafür verantwortlich, Fristen zu überwachen und Ergebnisse fristgerecht auszuwerten. Ein zentrales, digitales Prüfmittelverzeichnis mit automatischer Fristenerinnerung verhindert dabei zuverlässiger als eine manuelle Excel-Liste, dass Kalibrierfristen unbemerkt überschritten werden.
Häufige Fragen zu Kalibrierung
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Das Unternehmen legt die Kalibrierintervalle risikobasiert selbst fest, abhängig von Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Kritikalität der Messung. Üblich sind Intervalle von 12 bis 24 Monaten; ISO 9001 Kapitel 7.1.5 verlangt lediglich, dass die festgelegten Fristen eingehalten und überwacht werden.
Bei der Kalibrierung wird nur die Messabweichung eines Geräts gegenüber einem rückführbaren Normal festgestellt und im Kalibrierschein dokumentiert, ohne das Gerät zu verändern. Bei der Justierung wird das Gerät anschließend so eingestellt, dass es korrekt anzeigt. Beide Schritte werden häufig kombiniert, sind aber getrennt zu betrachten.
Kalibrierungen können intern mit einem eigenen rückführbaren Referenznormal oder extern durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor durchgeführt werden. Entscheidend ist die lückenlose Rückführbarkeit der Messung bis zum nationalen Normal, in Deutschland letztlich zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt – nicht die formale Bezeichnung des Kalibrierdienstleisters.