ISO 9001/QM

Was ist Prüfmittelüberwachung?

Definition

Prüfmittelüberwachung: Prüfmittelüberwachung bezeichnet die systematische Verwaltung aller Mess- und Prüfmittel eines Unternehmens — von der Erfassung im Prüfmittelkataster über die Fristenkontrolle bis zur Kennzeichnung —, gefordert nach ISO 9001:2015, Kapitel 7.1.5.

Kernstück der Prüfmittelüberwachung ist ein vollständiges Prüfmittelkataster: eine eindeutige Kennung je Messmittel, Standort, festgelegtes Kalibrierintervall sowie Datum der letzten und nächsten fälligen Kalibrierung. Jedes Messmittel wird zusätzlich physisch gekennzeichnet, meist über einen Kalibrieraufkleber mit Fälligkeitsdatum, damit Anwender die Gültigkeit direkt am Gerät erkennen, ohne das Kataster nachschlagen zu müssen.

ElementZweck
PrüfmittelkatasterVollständige Übersicht aller Mess- und Prüfmittel
KennzeichnungSichtbare Fälligkeit direkt am Gerät
FristenüberwachungRechtzeitige Neukalibrierung vor Ablauf
SperrverfahrenSofortige Kennzeichnung überfälliger Messmittel

Wird ein überfälliges oder fehlerhaftes Messmittel entdeckt, verlangt die Norm eine Rückverfolgung: Alle Produkte, die seit der letzten gültigen Kalibrierung mit diesem Mittel geprüft wurden, müssen auf mögliche Fehlentscheidungen hin bewertet werden. Digitale Prüfmittelverzeichnisse mit automatischer Fristenerinnerung verhindern zuverlässiger als eine manuelle Tabelle, dass Kalibrierfristen unbemerkt überschritten werden. Auch geliehene oder von Kunden beigestellte Messmittel gehören konsequent ins eigene Kataster, solange sie im eigenen Betrieb zur Konformitätsprüfung eingesetzt werden.

Nicht jedes Gerät im Betrieb fällt unter die Pflicht: Entscheidend ist, ob ein Messergebnis zum Nachweis der Produktkonformität herangezogen wird — rein anzeigende Hilfsmittel ohne Entscheidungsrelevanz sind ausgenommen. In der betrieblichen Praxis empfiehlt sich außerdem eine klare Kennzeichnung, welche Mitarbeitenden ein bestimmtes Prüfmittel eigenständig entnehmen und zurücklegen dürfen, damit Standort und Kalibrierstatus im Kataster jederzeit aktuell bleiben.

Relevanz für die Zertifizierung

Im Zertifizierungsaudit prüft der Auditor stichprobenartig Kalibrierscheine gegen das Prüfmittelkataster und fragt gezielt nach dem Umgang mit einem zurückliegenden Fall eines überfälligen Messmittels. Fehlt die Rückverfolgung betroffener Produkte oder ist das Kataster unvollständig, gilt das im Audit als klassischer und leicht auffindbarer Befund. Gerade in kleineren Betrieben mit wenigen, aber intensiv genutzten Messmitteln lohnt sich eine einfache, aber konsequent gepflegte Übersicht mehr als ein aufwendiges System, das im Alltag nicht aktuell gehalten wird.

Häufige Fragen zu Prüfmittelüberwachung

Eine eindeutige Kennung je Messmittel, der Standort, das festgelegte Kalibrierintervall sowie das Datum der letzten und der nächsten fälligen Kalibrierung. Ergänzend gehört eine Kennzeichnung am Gerät selbst dazu, meist ein Kalibrieraufkleber mit Fälligkeitsdatum, damit die Gültigkeit auch ohne Blick ins Kataster erkennbar ist.

Es muss sofort gesperrt und aus dem Einsatz genommen werden. Zusätzlich verlangt die Norm eine Rückverfolgung: Alle Produkte, die seit der letzten gültigen Kalibrierung mit diesem Mittel geprüft wurden, müssen auf mögliche Fehlentscheidungen bewertet werden, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Abweichung nachweisbar ist.

Nein. Pflicht ist die Kalibrierung nur für Mess- und Prüfmittel, deren Ergebnisse zum Nachweis der Produktkonformität herangezogen werden. Rein anzeigende Hilfsmittel ohne direkte Entscheidungsrelevanz für die Konformitätsbewertung fallen nicht unter diese Anforderung aus ISO 9001, Kapitel 7.1.5, sollten aber trotzdem im Prüfmittelkataster mitgeführt werden, um Verwechslungen auszuschließen.

Verwandte Begriffe

Vertiefende Ratgeber