Kalibrierschein: Ein Kalibrierschein dokumentiert die bei einer Kalibrierung ermittelten Messabweichungen eines Prüfmittels sowie dessen Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Messnormale nachvollziehbar.
Er enthält üblicherweise die eindeutige Kennzeichnung des Messobjekts, die verwendeten Referenznormale, Umgebungsbedingungen bei der Messung, die ermittelten Messwerte samt Messunsicherheit sowie die vollständige Rückführkette bis zu einem nationalen Normal. Ein festes Ablaufdatum schreibt keine Norm vor – das Kalibrierintervall legt das Unternehmen selbst risikobasiert fest, abhängig von Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und der bisher beobachteten Messabweichung über die Zeit.
| Art | Ausgestellt von | Rückführbarkeit |
|---|---|---|
| DAkkS-Kalibrierschein | Akkreditiertes Kalibrierlabor | International anerkannt |
| Werkskalibrierschein | Hersteller oder internes Labor | Meist ausreichend für unkritische Merkmale |
ISO 9001 verlangt in Kapitel 7.1.5 (Ressourcen zur Überwachung und Messung), dass Prüfmittel in festgelegten Abständen oder vor der Verwendung kalibriert oder verifiziert werden, sofern die Messergebnisse als Nachweis der Konformität dienen. Zusätzlich muss die Rückführung auf nationale oder internationale Normale möglich sein und das Prüfmittel vor Verstellung oder Beschädigung geschützt werden. Existiert keine Rückführbarkeit, muss die Grundlage der Kalibrierung dokumentiert nachvollziehbar sein, etwa durch eine anerkannte physikalische Konstante oder ein internes Referenznormal.
Nicht jedes Messmittel benötigt einen akkreditierten DAkkS-Kalibrierschein: Für unkritische Hilfsmessungen kann ein Werkskalibrierschein oder eine interne Vergleichsmessung genügen, wenn das Risiko für die Produktkonformität überschaubar bleibt. Entscheidend ist eine nachvollziehbare, im QM-System dokumentierte Begründung dieser Einstufung.
In der Praxis lohnt sich zusätzlich eine eindeutige Kennzeichnung am Prüfmittel selbst, etwa ein Aufkleber mit Kalibrierdatum und nächstem Fälligkeitstermin. So lässt sich im Tagesgeschäft auf einen Blick erkennen, ob ein Messgerät noch innerhalb seines gültigen Kalibrierintervalls eingesetzt werden darf, ohne jedes Mal den vollständigen Kalibrierschein nachschlagen zu müssen.
Relevanz für die Zertifizierung
Im Audit prüft die Auditorin oder der Auditor stichprobenartig, ob Kalibrierscheine vollständig, aktuell und nachvollziehbar sind – und ob das gewählte Kalibrierintervall begründet ist, statt pauschal vom Geräte-Hersteller übernommen zu werden. Für KMU lohnt sich eine klare, proportionale Regel: kritische, produktentscheidende Prüfmittel akkreditiert kalibrieren lassen, unkritische Hilfsmittel intern verwalten. Das reduziert Kosten, ohne im Audit als Lücke aufzufallen. Wichtig ist zudem, Kalibrierscheine systematisch einem Prüfmittelverzeichnis zuzuordnen, damit fällige Kalibrierungen nicht in Vergessenheit geraten. Ein Betrieb, der zusätzlich dokumentiert, wie er auf eine festgestellte Messabweichung außerhalb der Toleranz reagiert – etwa durch Rückverfolgung bereits geprüfter Chargen – zeigt Auditoren ein besonders reifes Prüfmittelmanagement.
Häufige Fragen zu Kalibrierschein
Nein. ISO 9001 verlangt Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, schreibt aber keine DAkkS-Akkreditierung vor. Für Prüfmittel, die direkt über Produktkonformität entscheiden, ist ein akkreditierter Kalibrierschein üblich und im Audit unstrittig; für unkritische Hilfsmessungen reicht häufig ein Werkskalibrierschein oder eine dokumentierte interne Vergleichsmessung.
Kein Kalibrierschein trägt ein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Das Unternehmen legt das Kalibrierintervall selbst risikobasiert fest, etwa anhand von Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und bisheriger Drift des Messmittels. Übliche Intervalle liegen zwischen zwölf und 24 Monaten, sollten aber im QM-System dokumentiert und begründet sein.
Ein Kalibrierschein dokumentiert die Messabweichung eines Prüfmittels selbst und dessen Rückführbarkeit. Ein Prüfzeugnis bestätigt dagegen Eigenschaften eines Produkts oder Werkstoffs, etwa Materialgüte oder mechanische Kennwerte. Beide Dokumente dienen der Nachweisführung, beziehen sich aber auf unterschiedliche Prüfgegenstände, weshalb Betriebe beide Nachweisarten im QM-System sauber getrennt voneinander ablegen sollten.