ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Unterweisung im Arbeitsschutz?

Definition

Unterweisung im Arbeitsschutz: Die Unterweisung im Arbeitsschutz ist die arbeitsplatzbezogene, mündliche Information und Anleitung von Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, verpflichtend nach §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1.

Rechtsgrundlage ist §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit §4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Danach muss die Unterweisung arbeitsplatzbezogen erfolgen, also konkrete Gefährdungen und Verhaltensregeln am jeweiligen Arbeitsplatz behandeln, nicht nur allgemeine Sicherheitshinweise.

Pflichtanlässe für eine Unterweisung sind unter anderem:

  • Neueinstellung oder erstmalige Beschäftigung
  • Versetzung oder Wechsel des Aufgabenbereichs
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, Stoffe oder Verfahren
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen mit erkennbarem Schulungsbedarf
  • Mindestens einmal jährlich als Wiederholungsunterweisung

Inhaltlich stützt sich die Unterweisung in der Regel auf die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Sie muss verständlich sein, das heißt bei Bedarf auch in einfacher Sprache erfolgen, wenn Sprachbarrieren bestehen.

Die Unterweisung ist zu dokumentieren, üblicherweise durch ein Protokoll mit Datum, Thema, unterweisender Person und Unterschrift jedes teilnehmenden Beschäftigten. Diese Nachweise sind über mehrere Jahre aufzubewahren und gehören zu den am häufigsten geprüften Unterlagen bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft oder staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

Neben der allgemeinen Sicherheitsunterweisung verlangen bestimmte Tätigkeiten zusätzliche, spezifische Unterweisungen, etwa vor dem erstmaligen Einsatz von Gabelstaplern, beim Umgang mit Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung oder bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt, in der Praxis empfiehlt sich aber eine Aufbewahrung über mehrere Jahre, um auch bei später auftretenden Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen einen Nachweis erbringen zu können.

Relevanz für die Zertifizierung

In einem Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 zählt die Unterweisung zu den zentralen Nachweisen für Kompetenz und Bewusstsein der Beschäftigten nach Kapitel 7.2 und 7.3. Im Audit wird typischerweise stichprobenartig geprüft, ob für die relevanten Arbeitsplätze aktuelle, unterschriebene Unterweisungsnachweise vorliegen und ob die behandelten Themen tatsächlich zur zugehörigen Gefährdungsbeurteilung passen. Fehlen Nachweise oder liegt die letzte Unterweisung länger als zwölf Monate zurück, gilt das in der Regel als Abweichung, die vor einer Zertifizierung behoben werden muss.

Häufige Fragen zu Unterweisung im Arbeitsschutz

Mindestens einmal jährlich, unabhängig von weiteren Anlässen. Zusätzlich ist eine Unterweisung bei Neueinstellung, Versetzung, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren sowie nach Unfällen mit erkennbarem Schulungsbedarf verpflichtend nach §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, in der Praxis gilt eine schriftliche Dokumentation mit Datum, Thema, unterweisender Person und Unterschrift der Teilnehmenden aber als Standard und als einziger belastbarer Nachweis im Audit oder bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft.

In der Regel die direkte Führungskraft, da sie die konkreten Arbeitsplatzbedingungen am besten kennt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte unterstützen inhaltlich, insbesondere bei komplexen Gefährdungen, die eigentliche Durchführungspflicht liegt aber beim Arbeitgeber beziehungsweise der beauftragten Führungskraft.

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