ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist ASA-Sitzung?

Definition

ASA-Sitzung: Die ASA-Sitzung ist die vierteljährliche Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses, in der Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsrat aktuelle Arbeitsschutzthemen beraten.

Rechtsgrundlage ist § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1. Der Arbeitsschutzausschuss ist in der Regel ab 20 Beschäftigten einzurichten und muss mindestens einmal pro Quartal zusammentreten. Feste Teilnehmer sind Arbeitgeber oder eine beauftragte Vertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, mindestens ein Sicherheitsbeauftragter sowie Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats.

Typische Tagesordnungspunkte sind das aktuelle Unfallgeschehen, offene Punkte aus Gefährdungsbeurteilungen, neue oder geänderte Vorschriften sowie die Nachverfolgung bereits beschlossener Maßnahmen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das Beschlüsse und deren Umsetzungsstand dokumentiert.

Auch wenn die gesetzliche Mindestfrequenz vierteljährlich vorgeschrieben ist, können zusätzliche außerplanmäßige Sitzungen sinnvoll sein, etwa nach einem schweren Arbeitsunfall oder bei der Einführung neuer, gefährdungsrelevanter Arbeitsverfahren.

Die Ergebnisse der ASA-Sitzung sollten zudem in die jährliche Managementbewertung des Arbeitsschutz-Managementsystems einfließen, damit Erkenntnisse auch auf strategischer Ebene berücksichtigt werden.

  • Pflicht i. d. R. ab 20 Beschäftigten, mindestens vierteljährlich
  • Feste Teilnehmer: Arbeitgeber, Sifa, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat
  • Protokollpflicht mit Nachverfolgung offener Maßnahmen
  • Ergebnisse sollten in die jährliche Managementbewertung einfließen

Relevanz für die Zertifizierung

ISO-45001-Auditoren fragen ab dem gesetzlichen Schwellenwert routinemäßig die letzten vier ASA-Protokolle ab, um zu prüfen, ob das gesetzlich vorgeschriebene Gremium tatsächlich regelmäßig tagt und Beschlüsse konsequent nachverfolgt werden. Fehlende oder unregelmäßige Sitzungen oberhalb von 20 Beschäftigten zählen zu den häufigsten Feststellungen in diesem Bereich. Auch die tatsächliche inhaltliche Tiefe der besprochenen Themen, nicht nur die reine Sitzungshäufigkeit, fließt in die Bewertung des Auditors ein. Eine erkennbare Verbindung zwischen ASA-Ergebnissen und der Managementbewertung wird von Auditoren als Zeichen eines funktionierenden Gesamtsystems gewertet. Auch eine kurze schriftliche Tagesordnung im Vorfeld jeder Sitzung erhöht erfahrungsgemäß die inhaltliche Qualität und Vorbereitung aller Teilnehmenden erheblich. Eine klare Verantwortlichkeit für die Protokollführung stellt zudem sicher, dass Ergebnisse zuverlässig dokumentiert und nachverfolgt werden. Auch die frühzeitige Einladung aller Pflichtteilnehmer mit ausreichendem Vorlauf verbessert die tatsächliche Teilnahmequote spürbar.

Häufige Fragen zu ASA-Sitzung

Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses und damit zur ASA-Sitzung greift in der Regel ab 20 Beschäftigten, Rechtsgrundlage ist § 11 ASiG. Kleinere Betriebe sind formal nicht verpflichtet, profitieren aber häufig dennoch von regelmäßigen, wenn auch informelleren Arbeitsschutzbesprechungen zwischen Geschäftsführung, Fachkraft und Betriebsarzt.

Mindestens einmal pro Quartal, also viermal im Jahr. Zusätzliche außerplanmäßige Sitzungen sind sinnvoll, etwa nach einem schweren Arbeitsunfall oder bei der Einführung neuer, gefährdungsrelevanter Arbeitsverfahren. Über jede Sitzung ist ein Protokoll mit Beschlüssen und deren Umsetzungsstand zu führen. Auch kurzfristig anberaumte Zusatzsitzungen zählen für die Nachweispflicht im Audit.

Feste Teilnehmer sind der Arbeitgeber oder eine beauftragte Vertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, mindestens ein Sicherheitsbeauftragter sowie Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats. ISO-45001-Auditoren fragen ab dem gesetzlichen Schwellenwert routinemäßig die letzten vier Protokolle ab, um die tatsächliche Regelmäßigkeit zu prüfen.

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