Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät den Arbeitgeber laut Arbeitssicherheitsgesetz in allen Fragen des Arbeitsschutzes, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen und wirkt bei der Unfallverhütung im Betrieb mit.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für praktisch jeden Betrieb mit Beschäftigten verpflichtend – entweder intern durch eine ausgebildete Person oder extern über einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst. Wie viele Stunden im Jahr die Sifa im Betrieb tätig sein muss, richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungspotenzial und ist in der DGUV Vorschrift 2 mit konkreten Einsatzzeiten je Branche geregelt. Kleinere Handwerksbetriebe nutzen dafür häufig ein Betreuungsmodell mit fester Jahresstundenzahl über einen externen Dienst.
Zu den Kernaufgaben zählen die sicherheitstechnische Beratung der Geschäftsführung, die fachliche Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die enge Abstimmung mit Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und dem Arbeitsschutzausschuss. Die Ausbildung erfolgt über DGUV-zertifizierte Lehrgänge und dauert je nach fachlicher Vorbildung mehrere Wochen Theorie und Praxis.
Ob die interne oder externe Lösung sinnvoller ist, hängt stark von der Betriebsgröße ab: Kleinere Handwerksbetriebe sparen mit einem externen Dienst eigene Ausbildungskosten und Personalbindung, größere Betriebe profitieren von einer internen Sifa mit tieferer Betriebskenntnis und kurzen Reaktionswegen bei akuten Gefährdungen. Viele Unternehmen kombinieren beide Modelle, etwa eine intern teilqualifizierte Person mit zusätzlicher externer Unterstützung für komplexe Fragestellungen.
- Beratung ohne Weisungsbefugnis – die Umsetzung von Maßnahmen bleibt Aufgabe des Arbeitgebers
- Die Bestellung sollte schriftlich mit klar definiertem Aufgabenbereich erfolgen
- Interne und externe Bestellung sind rechtlich gleichwertig möglich
Relevanz für die Zertifizierung
Für ein ISO 45001 Audit gehört die korrekt dokumentierte Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu den ersten geprüften Nachweisen: Der Auditor kontrolliert, ob die nach DGUV Vorschrift 2 vorgesehenen Einsatzzeiten tatsächlich eingehalten und die Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Arbeitsschutzausschuss nachweisbar ist. Fehlt die Bestellung oder ist sie veraltet, ist das ein typischer erster Befund im Stufe-2-Audit und lässt sich mit einer aktuellen Bestellungsurkunde und einem Nachweis der geleisteten Einsatzstunden einfach beheben. Auch die inhaltliche Qualität der Beratung zählt: Auditoren fragen häufig konkret nach, welche Themen die Sifa im vergangenen Jahr eingebracht hat.
Häufige Fragen zu Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ja, für praktisch jeden Betrieb mit Beschäftigten, entweder intern durch eine ausgebildete Person oder extern über einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst. Wie viele Stunden im Jahr die Sifa tätig sein muss, richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungspotenzial gemäß DGUV Vorschrift 2.
Kleinere Handwerksbetriebe sparen mit einem externen Dienst eigene Ausbildungskosten und Personalbindung. Größere Betriebe profitieren von einer internen Sifa mit tieferer Betriebskenntnis und kürzeren Reaktionswegen. Viele Unternehmen kombinieren beide Modelle, etwa eine teilqualifizierte interne Person mit zusätzlicher externer Unterstützung. Welches Modell passt, hängt letztlich von Betriebsgröße und tatsächlichem Gefährdungspotenzial ab.
Der Auditor kontrolliert, ob die nach DGUV Vorschrift 2 vorgesehenen Einsatzzeiten tatsächlich eingehalten und die Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Arbeitsschutzausschuss nachweisbar ist. Fehlt die schriftliche Bestellung oder ist sie veraltet, ist das ein typischer erster Befund im Stufe-2-Audit. Auch die inhaltliche Qualität der Beratung im vergangenen Jahr wird häufig konkret nachgefragt.