Konformitätsbewertungsstelle: Konformitätsbewertungsstelle ist nach ISO/IEC 17000 die Sammelbezeichnung für jede Organisation, die Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt – darunter Zertifizierungsstellen, Prüf- und Kalibrierlaboratorien sowie Inspektionsstellen –, unabhängig davon, ob sie akkreditiert ist.
Für Managementsystem-Zertifizierungen wie ISO 9001, 14001, 27001, 45001 oder 50001 sind speziell Zertifizierungsstellen relevant, die nach ISO/IEC 17021-1 organisiert sein müssen. Entscheidend ist die Unterscheidung, die viele Unternehmen erst im Beschaffungsprozess bemerken:
- Akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle: Ihre fachliche Kompetenz wurde von einer nationalen Akkreditierungsstelle – in Deutschland der DAkkS – nach ISO/IEC 17021-1 geprüft und bestätigt. Über das International Accreditation Forum (IAF) und dessen Multilateral Recognition Arrangement (MLA) wird die Anerkennung akkreditierter Zertifikate international abgesichert.
- Nicht akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle: Sie führt dieselben methodischen Schritte durch – Stufe-1-Audit, Stufe-2-Audit, Überwachungsaudits –, wurde aber nicht von einer Akkreditierungsstelle geprüft. Das Zertifikat bescheinigt weiterhin die tatsächliche Konformität mit der Norm, trägt aber kein Akkreditierungssymbol.
Ob ein akkreditiertes Zertifikat nötig ist, hängt vom Verwendungszweck ab: Öffentliche Ausschreibungen, bestimmte Konzern-Lieferantenlisten und regulierte Branchen verlangen häufig ausdrücklich eine akkreditierte Stelle. Für interne Prozessverbesserung, die meisten B2B-Kundenanforderungen und als Vertrauensnachweis am Markt reicht in der Praxis oft auch ein nicht akkreditiertes Zertifikat.
Erkennbar ist die Akkreditierung eines Zertifikats am Symbol der jeweiligen nationalen Akkreditierungsstelle, in Deutschland dem DAkkS-Symbol, direkt auf dem Zertifikat sowie an einer nachprüfbaren Zertifikatsnummer im öffentlichen DAkkS-Register. Fehlt dieses Symbol, handelt es sich um ein nicht akkreditiertes Zertifikat – das allein sagt nichts über die inhaltliche Qualität der Auditierung aus, ist aber für die formale Anerkennung in bestimmten Verwendungszwecken entscheidend.
Relevanz für die Zertifizierung
Radikale Ehrlichkeit an dieser Stelle: KCERT ist eine nicht akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle. Jedes KCERT-Zertifikat trägt diesen Hinweis offen sichtbar. Wer für eine öffentliche Ausschreibung, eine regulierte Branche oder eine Konzern-Einkaufsrichtlinie zwingend ein akkreditiertes Zertifikat benötigt, sollte das vor Beauftragung klären – KCERT weist in diesem Fall aktiv auf eine akkreditierte Stelle hin, statt ein passendes Zertifikat zu versprechen.
Häufige Fragen zu Konformitätsbewertungsstelle
Nein, eine Akkreditierung ist keine rechtliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Konformitätsbewertungsstelle. Sie ist jedoch in bestimmten Bereichen faktisch verpflichtend, etwa bei öffentlichen Ausschreibungen oder gesetzlich regulierten Branchen, die ausdrücklich ein akkreditiertes Zertifikat verlangen und andere Nachweise grundsätzlich nicht akzeptieren.
Konformitätsbewertungsstelle ist der Oberbegriff und umfasst neben Zertifizierungsstellen auch Prüf-, Kalibrier- und Inspektionsstellen. Eine Zertifizierungsstelle ist speziell auf die Zertifizierung von Managementsystemen, Produkten oder Personen ausgerichtet und arbeitet für Managementsysteme nach dem Regelwerk ISO/IEC 17021-1, unabhängig davon, ob sie akkreditiert ist.
Nein, KCERT zertifiziert ISO 9001, 14001, 45001, 27001 und 50001 ausdrücklich im nicht akkreditierten Bereich und kommuniziert das transparent auf jedem Zertifikat. Für Anwendungsfälle, die zwingend eine akkreditierte Stelle voraussetzen, ist eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle die richtige Wahl und wird von KCERT auch aktiv empfohlen.