Konformitätserklärung: Eine Konformitätserklärung ist die schriftliche Eigenerklärung eines Herstellers, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und Normen erfüllt – Grundvoraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Rechtlich verankert ist die Konformitätserklärung im EU-Binnenmarktrecht, etwa in der Maschinenrichtlinie oder der Bauproduktenverordnung. Anders als ein ISO-Zertifikat, das auf einer unabhängigen Prüfung durch eine dritte Stelle beruht, handelt es sich um eine Selbsterklärung des Herstellers – die Verantwortung für die Richtigkeit liegt vollständig bei ihm, nicht bei einer Zertifizierungsstelle.
Zum Pflichtinhalt gehören Hersteller- und Produktangaben, die angewandten Richtlinien und Normen sowie eine rechtsverbindliche Unterschrift einer verantwortlichen Person. Die Erklärung ist zusammen mit der technischen Dokumentation mindestens zehn Jahre aufzubewahren und muss auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden können.
Häufig wird die Konformitätserklärung mit dem CE-Kennzeichen selbst verwechselt: Das CE-Zeichen ist lediglich das sichtbare Symbol am Produkt, während die Konformitätserklärung das dazugehörige rechtsverbindliche Dokument im Hintergrund darstellt, das die Grundlage für das Anbringen des Zeichens liefert.
Bei Bauteilen, die in ein größeres Endprodukt eingebaut werden, ist zusätzlich zwischen einer Konformitätserklärung für die Komponente selbst und einer für das fertige Endprodukt zu unterscheiden.
- Selbsterklärung des Herstellers, keine externe Zertifizierung
- Pflichtinhalt: Hersteller, Produkt, angewandte Normen, Unterschrift
- Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre
- Komponenten und Endprodukte benötigen oft getrennte Konformitätserklärungen
Relevanz für die Zertifizierung
Ein ISO-9001-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ersetzt nicht die rechtliche Pflicht zur Konformitätserklärung bei CE-relevanten Produkten, unterstützt aber die dafür nötige technische Dokumentation durch strukturierte Entwicklungs-, Prüf- und Freigabeprozesse. Unternehmen mit CE-pflichtigen Produkten profitieren davon, beide Nachweise – ISO-Zertifikat und Konformitätserklärung – konsistent aufeinander abgestimmt zu führen. Bei Lieferantenaudits wird zunehmend auch die Existenz und Aktualität solcher Erklärungen für zugekaufte Komponenten stichprobenartig geprüft. Gerade bei mehrstufigen Lieferketten lohnt sich eine klare Übersicht, welche Konformitätserklärung für welche Baugruppe vorliegt. Auch bei Änderungen am Produkt, etwa durch einen neuen Zulieferer oder eine geänderte Komponente, muss die bestehende Konformitätserklärung überprüft und gegebenenfalls neu ausgestellt werden. Eine zentrale, gut gepflegte Ablage aller gültigen Erklärungen erspart im Ernstfall zeitaufwendige Suche nach dem richtigen Dokument.
Häufige Fragen zu Konformitätserklärung
Ausschließlich der Hersteller selbst. Die Konformitätserklärung ist eine Selbsterklärung, keine unabhängige Prüfung durch eine dritte Stelle. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt vollständig beim Hersteller – anders als bei einem ISO-Zertifikat, das auf einer externen Auditierung beruht. Eine Zertifizierungsstelle ist an diesem Dokument nicht beteiligt und prüft es auch nicht inhaltlich.
Mindestens zehn Jahre, zusammen mit der zugehörigen technischen Dokumentation. Die Erklärung muss auf Verlangen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde jederzeit vorgelegt werden können. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob das Produkt zwischenzeitlich vom Markt genommen wurde. Fehlt die Erklärung bei einer Kontrolle, drohen Bußgelder und im Ernstfall ein Vertriebsverbot für das betroffene Produkt.
Das CE-Zeichen ist das sichtbare Symbol am Produkt. Die Konformitätserklärung ist das dazugehörige, rechtsverbindliche Dokument im Hintergrund, das die Grundlage für das Anbringen des Zeichens liefert und Hersteller, Produkt sowie angewandte Normen benennt. Ohne gültige Erklärung darf das CE-Zeichen nicht angebracht werden.