Konformität: Konformität bedeutet, dass ein Produkt, Prozess oder Managementsystem alle festgelegten Anforderungen einer Norm, Vorschrift oder Vereinbarung nachweislich erfüllt.
Der Begriff wird in drei verwandten, aber unterschiedlichen Bedeutungen verwendet: Konformität als Zustand (die Anforderung ist erfüllt), Konformitätsbewertung als Verfahren, mit dem dieser Zustand festgestellt wird, und Konformitätserklärung als Dokument, mit dem ein Hersteller diese Feststellung schriftlich bestätigt. Konformitätsbewertungen können durch Selbsterklärung des Herstellers oder durch eine unabhängige dritte Stelle erfolgen.
In Managementsystem-Audits wird jede geprüfte Anforderung binär bewertet: konform oder nicht konform. Eine festgestellte Nichtkonformität wird je nach Schwere als Haupt- oder Nebenabweichung klassifiziert und muss durch eine dokumentierte Korrekturmaßnahme behoben werden, bevor das Zertifikat erteilt oder verlängert wird.
In der Alltagssprache wird „konform“ oft unpräzise verwendet, etwa wenn ein Produkt umgangssprachlich als „normkonform“ bezeichnet wird, ohne dass eine formale Bewertung stattgefunden hat. Für Audits zählt ausschließlich die dokumentierte, nachvollziehbare Feststellung der Konformität gegen konkrete Kriterien.
Auch bei internen Prozessen lohnt sich eine klare Konformitätsprüfung gegen selbst festgelegte Standards, etwa interne Qualitätsvorgaben, die über die reinen Normanforderungen hinausgehen können.
- Konformität = Zustand: Anforderung erfüllt
- Konformitätsbewertung = Verfahren zur Feststellung
- Konformitätserklärung = schriftliches Ergebnis der Bewertung
- Konformität kann auch gegen selbst gesetzte, strengere interne Standards geprüft werden
Relevanz für die Zertifizierung
Der gesamte Zweck eines Zertifizierungsaudits besteht darin, Konformität mit der gewählten ISO-Norm systematisch zu prüfen – jede Auditfeststellung wird entweder als konform oder als Abweichung dokumentiert. Wer die Begriffe Konformität, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahme im eigenen Managementsystem präzise verwendet, erleichtert sich selbst die Auditvorbereitung erheblich. Klare interne Kriterien, wann eine Abweichung als Haupt- oder Nebenabweichung gilt, erleichtern die Einordnung im Ernstfall erheblich. Wer interne Standards konsequent nach denselben Prinzipien wie externe Normanforderungen prüft, erleichtert sich spätere Auditvorbereitungen. In der Lieferantenkommunikation lohnt sich zudem eine einheitliche Terminologie, damit Konformitätsanforderungen zwischen den beteiligten Unternehmen nicht unterschiedlich ausgelegt werden und Missverständnisse frühzeitig vermieden werden. Eine kurze interne Schulung zur korrekten Verwendung dieser Begriffe verhindert spätere Missverständnisse zwischen Fachabteilungen und Geschäftsführung.
Häufige Fragen zu Konformität
Konformität beschreibt einen Zustand: Die Anforderung ist erfüllt. Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem dieser Zustand festgestellt wird – etwa durch Selbsterklärung des Herstellers oder ein Audit durch eine unabhängige Stelle. Das schriftliche Ergebnis dieser Bewertung ist wiederum die Konformitätserklärung.
Sie wird je nach Schwere als Haupt- oder Nebenabweichung klassifiziert und muss durch eine dokumentierte Korrekturmaßnahme behoben werden. Bei einer Hauptabweichung wird das Zertifikat erst nach Nachweis der Behebung erteilt oder verlängert, bei einer Nebenabweichung genügt meist ein Nachweis innerhalb einer vereinbarten Frist.
Diese Einordnung trifft der Auditor anhand der Schwere der Abweichung und ihrer Auswirkung auf die Wirksamkeit des Managementsystems. Klare interne Kriterien im eigenen Unternehmen, wann ein Fehler als schwerwiegend gilt, erleichtern die Einordnung und Reaktion im Ernstfall erheblich. Ohne solche Kriterien fällt die Einstufung je nach beteiligter Person unterschiedlich aus, was Auditoren regelmäßig kritisieren.