ISO 9001/QM

Was ist Korrekturmaßnahme?

Definition

Korrekturmaßnahme: Eine Korrekturmaßnahme ist die nach ISO 9001:2015, Kapitel 10.2, geforderte Maßnahme, die die Ursache einer festgestellten Nichtkonformität beseitigt, um deren Wiederauftreten zu verhindern – im Unterschied zur Korrektur, die nur die unmittelbare Fehlerwirkung behebt.

Die Norm verlangt einen zweistufigen Umgang mit jeder Nichtkonformität:

  • Korrektur: sofortige Reaktion, um die konkrete Auswirkung zu beheben, etwa Nacharbeit eines fehlerhaften Bauteils
  • Korrekturmaßnahme: Ursachenanalyse und dauerhafte Beseitigung der Fehlerursache, damit sich der Fehler nicht wiederholt

Zur Ursachenanalyse haben sich mehrere Methoden etabliert: die 5-Why-Methode für einfache Fälle, der Ishikawa-Diagramm-Ansatz für komplexere Ursachengeflechte und der strukturierte 8D-Report, der in der Automobilbranche und bei Lieferantenreklamationen verbreitet ist. Die Norm schreibt keine Methode vor, verlangt aber, dass die Ursache tatsächlich ermittelt und nicht nur vermutet wird.

Nach Umsetzung der Maßnahme fordert Kapitel 10.2.1 e) ausdrücklich eine Überprüfung der Wirksamkeit: Die Organisation muss nachweisen, dass die Ursache tatsächlich beseitigt wurde und der Fehler nicht erneut auftritt. Dafür eignet sich ein festgelegter Beobachtungszeitraum nach Umsetzung, verbunden mit einer erneuten Stichprobenprüfung der betroffenen Prozesse oder Produkte.

Korrekturmaßnahmen entstehen typischerweise aus drei Quellen: internen Audits, externen Audits sowie Kundenreklamationen. Alle drei Quellen sollten in einem zentralen Maßnahmenplan zusammengeführt werden, damit Häufungen an derselben Fehlerursache über verschiedene Auslöser hinweg erkennbar werden.

Die Norm verlangt außerdem, dass Organisationen bei Bedarf ihre Risikobewertung nach Kapitel 6.1 aktualisieren, wenn eine Korrekturmaßnahme zeigt, dass ein bislang unterschätztes Risiko tatsächlich eingetreten ist. Ein gut geführter Maßnahmenplan enthält deshalb neben Ursache, Maßnahme und Verantwortlichkeit auch das Umsetzungsdatum und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung – diese Vollständigkeit ist es, die Auditoren im Zertifizierungsaudit als Erstes einsehen wollen.

Relevanz für die Zertifizierung

Für Unternehmen ist die Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen einer der am häufigsten geprüften Punkte im externen Audit: Auditoren verlangen für jede im Vorjahr festgestellte Abweichung einen dokumentierten Nachweis von Ursachenanalyse, umgesetzter Maßnahme und geprüfter Wirksamkeit. Fehlt dieser Nachweis oder wiederholt sich dieselbe Abweichung im Folgeaudit, wird das als eigenständige, oft schwerere Nichtkonformität gewertet.

Häufige Fragen zu Korrekturmaßnahme

Eine Korrektur behebt nur die unmittelbare Auswirkung eines Fehlers, etwa durch Nacharbeit oder Austausch. Eine Korrekturmaßnahme geht der Ursache auf den Grund und beseitigt sie dauerhaft, damit derselbe Fehler nicht erneut auftritt – ISO 9001 Kapitel 10.2 fordert beides, aber vor allem die zweite Stufe.

Ja, Kapitel 10.2.1 e) fordert ausdrücklich eine Überprüfung, ob die Korrekturmaßnahme wirksam war. Üblich ist ein festgelegter Beobachtungszeitraum nach Umsetzung mit anschließender Stichprobenprüfung, deren Ergebnis dokumentiert und im nächsten internen oder externen Audit als Nachweis vorgelegt wird, meist verbunden mit einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung.

Tritt derselbe Fehler erneut auf, muss die Ursachenanalyse wiederholt und eine neue, wirksamere Maßnahme festgelegt werden. Im externen Audit wertet der Auditor eine wiederkehrende Abweichung meist strenger als beim ersten Auftreten, da sie auf ein grundsätzliches Defizit im Umgang mit Nichtkonformitäten hindeutet.

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