Gültigkeit des Zertifikats: Die Gültigkeit eines ISO-Zertifikats bezeichnet den Zeitraum, in dem ein ausgestelltes Zertifikat anerkannt ist – üblicherweise drei Jahre, vorausgesetzt jährliche Überwachungsaudits bestätigen, dass das Managementsystem weiterhin normkonform betrieben wird.
Der dreijährige Zertifizierungszyklus ist branchenüblich, unabhängig davon, ob eine Zertifizierungsstelle akkreditiert ist oder nicht: Nach der Erstzertifizierung (Stufe-1- und Stufe-2-Audit) folgen im ersten und zweiten Jahr jeweils ein Überwachungsaudit, im dritten Jahr die Rezertifizierung mit einem Audit ähnlichen Umfangs wie die Erstzertifizierung.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 0 | Erstzertifizierung (Stufe 1 und Stufe 2) |
| 1 | Überwachungsaudit |
| 2 | Überwachungsaudit |
| 3 | Rezertifizierung |
Die Gültigkeit kann vor Ablauf der drei Jahre auch vorzeitig enden: bei nicht fristgerecht durchgeführtem Überwachungsaudit, bei schwerwiegenden, nicht behobenen Abweichungen, bei Insolvenz oder wesentlicher Änderung des zertifizierten Geltungsbereichs ohne entsprechende Anpassung, oder wenn das Unternehmen die Zertifizierung selbst kündigt. Ein ausgesetztes Zertifikat (Suspendierung) gilt vorübergehend als nicht mehr gültig, bis die Ursache behoben ist; wird sie nicht behoben, folgt der Entzug.
Kunden und Auftraggeber können die aktuelle Gültigkeit eines Zertifikats in der Regel direkt bei der ausstellenden Zertifizierungsstelle abfragen oder über eine öffentlich einsehbare Zertifikatsdatenbank prüfen, sofern die Stelle eine solche führt.
Auf dem Zertifikat selbst sind Ausstellungsdatum, Ablaufdatum und der genaue Geltungsbereich vermerkt – letzterer ist bei der Prüfung besonders wichtig, da ein gültiges Zertifikat nur für die dort genannten Standorte, Normen und Tätigkeitsbereiche gilt, nicht automatisch für das gesamte Unternehmen, verbundene Konzerntöchter oder neu hinzugekommene Geschäftsbereiche.
Relevanz für die Zertifizierung
Bei KCERT ist die Gültigkeit fest an den transparenten Ablauf gekoppelt: Nach der Erstzertifizierung gilt das Zertifikat drei Jahre, jährliche Überwachungsaudits sind im Festpreis bereits enthalten. Verpasst ein Unternehmen ein Überwachungsaudit oder werden Abweichungen aus dem Vorjahr nicht fristgerecht behoben, kann die Gültigkeit ausgesetzt werden, bevor es zum vollständigen Entzug kommt. Wer sein Zertifikat gegenüber Kunden vorzeigen will, sollte deshalb rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre die Rezertifizierung anstoßen, um eine Lücke ohne gültiges Zertifikat zu vermeiden.
Häufige Fragen zu Gültigkeit des Zertifikats
In der Regel drei Jahre ab Ausstellung, branchenüblich unabhängig von akkreditierter oder nicht akkreditierter Zertifizierung. Voraussetzung für die durchgehende Gültigkeit sind jährliche Überwachungsaudits im ersten und zweiten Jahr sowie eine Rezertifizierung im dritten Jahr, die den gesamten Zertifizierungszyklus erneut prüft.
Ein verpasstes oder verspätetes Überwachungsaudit kann zur Aussetzung (Suspendierung) des Zertifikats führen: Es gilt dann vorübergehend als nicht mehr gültig. Wird die Ursache – etwa das nachgeholte Audit oder behobene Abweichungen – nicht innerhalb einer festgelegten Frist behoben, folgt in der Regel der vollständige Entzug des Zertifikats.
Ja, in der Regel direkt bei der ausstellenden Zertifizierungsstelle per Anfrage, teilweise auch über eine öffentlich zugängliche Zertifikatsdatenbank. Auf dem Zertifikat selbst stehen Ausstellungsdatum, Ablaufdatum und Geltungsbereich – ein Abgleich mit der Zertifizierungsstelle lohnt sich besonders vor wichtigen Geschäftsentscheidungen wie Lieferantenauswahl oder Ausschreibungen.