ISO 45001/Arbeitsschutz

Was ist Erste Hilfe im Betrieb?

Definition

Erste Hilfe im Betrieb: Erste Hilfe im Betrieb umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Organisation der Notfallversorgung bei Arbeitsunfällen – ausgebildete Ersthelfende, ausreichendes Erste-Hilfe-Material und ein funktionierender Meldeweg –, geregelt vor allem in DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3.

Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber eine der Anzahl anwesender Beschäftigter angemessene Zahl an Ersthelfenden benennen und ausbilden lassen. Die Ausbildung erfolgt als neunstündiger Grundlehrgang bei einer von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stelle und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Stand September 2026 gelten folgende Richtwerte:

BetriebsartAnwesendeMindestzahl Ersthelfer
Verwaltungs- und Handelsbetriebe2–201
Verwaltungs- und Handelsbetriebeab 2110 % der Anwesenden
Sonstige Betriebe (z. B. Produktion)2–201
Sonstige Betriebe (z. B. Produktion)ab 215 % der Anwesenden

Zusätzlich schreibt ASR A4.3 vor, dass ausreichend Erste-Hilfe-Material bereitstehen muss – ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 oder ein großer nach DIN 13169, je nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl –, regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdaten kontrolliert. Jeder Arbeitsunfall mit Erste-Hilfe-Leistung gehört zudem in ein Verbandbuch oder ein vergleichbares Dokumentationssystem, damit auch länger zurückliegende Vorfälle im Streit- oder Berufskrankheitsfall nachweisbar bleiben. Die genaue Anwendung im Einzelfall sollte die zuständige Berufsgenossenschaft bestätigen, da Einstufungen je nach Branche variieren.

Neben der reinen Ersthelfer-Organisation schreibt § 193 SGB VII vor, dass Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen der zuständigen Berufsgenossenschaft binnen drei Tagen mittels Unfallanzeige gemeldet werden müssen – unabhängig davon, ob vor Ort Erste Hilfe geleistet wurde. Auch die räumliche Erreichbarkeit ist geregelt: Nach ASR A4.3 darf der Weg zum nächsten Erste-Hilfe-Material oder zur Notrufmöglichkeit im Regelfall nicht zu lang ausfallen, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht. In Betrieben mit Schichtbetrieb muss zudem je Schicht mindestens die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfenden tatsächlich anwesend sein, nicht nur rechnerisch über den Tag verteilt.

Relevanz für die Zertifizierung

Für eine ISO 45001 Zertifizierung bei KCERT ist Erste Hilfe im Betrieb keine Kür, sondern eine der bindenden gesetzlichen Verpflichtungen, die das Arbeitsschutzmanagementsystem nach Kapitel 6.1.3 nachweislich erfüllen muss. KCERT bildet selbst keine Ersthelfenden aus – das übernehmen von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Anbieter –, prüft im Stufe-2-Audit aber, ob die Organisation lückenlos funktioniert: aktuelle Ersthelfer-Ausweise, gepflegtes Verbandbuch und vollständige, nicht abgelaufene Verbandkästen. Fehlende oder abgelaufene Nachweise zählen zu den häufigsten Feststellungen im Arbeitsschutzaudit und lassen sich mit geringem Aufwand vermeiden, etwa durch eine feste jährliche Prüfroutine für Verbandkästen und Ausweise.

Häufige Fragen zu Erste Hilfe im Betrieb

Nach DGUV Vorschrift 1 gilt bei 2 bis 20 Anwesenden mindestens ein Ersthelfer. Ab 21 Anwesenden sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 10 Prozent, in sonstigen Betrieben wie der Produktion 5 Prozent der Anwesenden. Die zuständige Berufsgenossenschaft gibt für Sonderfälle und branchenspezifische Abweichungen verbindliche Auskunft (Stand: September 2026).

Der Grundlehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Danach ist alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich, damit die Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer gültig bleibt. Ohne aktuelle Fortbildung zählt die Person im Audit nicht mehr als benannte Ersthelfer-Ressource, auch wenn der Grundlehrgang einmal absolviert wurde.

Ja, indirekt. ISO 45001 ersetzt die gesetzlichen DGUV-Vorgaben nicht, verlangt aber unter den bindenden Verpflichtungen den Nachweis, dass ein Unternehmen sie erfüllt. Der Auditor prüft im Stufe-2-Audit typischerweise Ersthelfer-Ausweise, Verbandbuch und den Zustand der Verbandkästen als sichtbare Belege gelebter Praxis.

Verwandte Begriffe

Vertiefende Ratgeber