Brandschutzhelfer: Brandschutzhelfer sind speziell geschulte Beschäftigte, die im Brandfall Erstmaßnahmen wie Löschversuche, Evakuierung und Alarmierung einleiten, geregelt in der Technischen Regel ASR A2.2.
Als Richtwert gilt eine Quote von 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten, die höher ausfallen kann, wenn eine erhöhte Brandgefährdung, viele Publikumsverkehr oder besondere Personengruppen im Betrieb vorliegen. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil zu Brandschutzgrundlagen und Verhalten im Alarmfall sowie eine praktische Löschübung an einem Übungsfeuer.
Vom Brandschutzhelfer zu unterscheiden ist der Brandschutzbeauftragte: Während der Helfer im Ereignisfall vor Ort unmittelbar reagiert, übernimmt der Beauftragte die übergeordnete organisatorische Verantwortung für das betriebliche Brandschutzkonzept – eine Funktion, die nicht in jedem Betrieb zwingend erforderlich ist. Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
Die Auswahl der Brandschutzhelfer sollte über alle Schichten und Arbeitsbereiche verteilt erfolgen, damit auch bei Abwesenheiten oder im Schichtbetrieb stets ausreichend geschulte Personen anwesend sind. In Betrieben mit hoher Fluktuation empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, ob die Quote noch erfüllt ist.
Die praktische Löschübung sollte möglichst realitätsnah gestaltet sein, etwa mit unterschiedlichen Löschmitteltypen für verschiedene Brandklassen, damit Brandschutzhelfer im Ernstfall situativ richtig reagieren können.
- Richtwert: 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer
- Ausbildung: Theorie plus praktische Löschübung
- Auffrischung empfohlen alle 3–5 Jahre
- Praxisnahe Übung mit verschiedenen Löschmitteln erhöht die Handlungssicherheit im Ernstfall
Relevanz für die Zertifizierung
In Arbeitsschutz-Audits wird regelmäßig geprüft, ob die 5-Prozent-Quote rechnerisch erfüllt, die Benennung dokumentiert und die Schulung nicht veraltet ist. Ein häufiger, leicht zu behebender Befund ist eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern ohne aktuellen Nachweis der praktischen Löschübung. Auch eine klare namentliche Aushangliste der Brandschutzhelfer gehört zu den Standardnachweisen im Audit. Eine realistisch gestaltete Löschübung überzeugt Auditoren deutlich mehr als ein rein theoretischer Schulungsnachweis. Auch eine kurze schriftliche Rückmeldung der Teilnehmenden nach der Löschübung hilft, den tatsächlichen Lernerfolg realistisch einzuschätzen und künftige Übungen gezielt zu verbessern. Auch die Ernennung eines Vertreters für jeden Brandschutzhelfer erhöht die Ausfallsicherheit bei Urlaub oder Krankheit spürbar.
Häufige Fragen zu Brandschutzhelfer
Der Richtwert nach ASR A2.2 liegt bei 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten, mindestens jedoch eine Person je Arbeitsbereich und Schicht. Bei erhöhter Brandgefährdung oder hohem Publikumsverkehr kann die Quote höher ausfallen. Die konkrete Anzahl sollte über alle Schichten verteilt werden, um durchgängige Verfügbarkeit sicherzustellen.
Eine gesetzlich fixe Frist existiert nicht, empfohlen wird jedoch eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Die Erstausbildung umfasst einen theoretischen Teil zu Brandschutzgrundlagen und eine praktische Löschübung an einem Übungsfeuer und sollte vollständig dokumentiert werden. Auditoren fragen im Arbeitsschutz-Audit gezielt nach dem Datum der letzten Auffrischung.
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Gruppengröße und Region und liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich pro Person für einen halbtägigen Kurs mit Theorie und praktischer Löschübung. Viele Berufsgenossenschaften bieten zudem vergünstigte oder teilweise geförderte Schulungen für ihre Mitgliedsbetriebe an.