ISO 14001/Umwelt

Was ist LkSG?

Definition

LkSG: Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu vermeiden und zu dokumentieren.

Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 und seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland; auf EU-Ebene ist mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine weitergehende Regulierung in der Umsetzung, deren nationale Ausgestaltung sich weiterentwickelt – Stand September 2026 lohnt sich hier ein Blick auf den aktuellen Umsetzungsstand. Zu den Kernpflichten zählen eine jährliche Risikoanalyse in der eigenen Lieferkette, Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Risiken, ein Beschwerdemechanismus sowie eine jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auch Unternehmen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte sind faktisch betroffen, wenn größere Kunden ihre eigenen LkSG-Pflichten an Zulieferer weiterreichen und Sorgfaltspflichten-Fragebögen oder Verhaltenskodizes einfordern.

Die jährliche Risikoanalyse muss dabei nicht nur direkte Zulieferer, sondern bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße auch mittelbare Zulieferer in der tieferen Lieferkette einbeziehen, was den Aufwand für betroffene Unternehmen deutlich erhöht.

Betroffene Unternehmen müssen zudem einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus einrichten, über den sowohl eigene Beschäftigte als auch Personen aus der Lieferkette auf Missstände hinweisen können.

  • Direkt verpflichtet: ab 1.000 Beschäftigten (Stand 2024)
  • Indirekt betroffen: kleinere Zulieferer über Kundenanfragen
  • Kernpflichten: Risikoanalyse, Prävention, Beschwerdemechanismus, Berichterstattung
  • Beschwerdemechanismus muss für eigene Beschäftigte und Lieferkette zugänglich sein

Relevanz für die Zertifizierung

Auch ohne eigene direkte LkSG-Pflicht profitieren Zulieferer von einem dokumentierten Risikomanagement und einem ISO-14001-Umweltmanagementsystem: Beides liefert Kunden bereits strukturierte Nachweise zu Umwelt- und teilweise Sorgfaltsaspekten, ohne dass eine eigenständige, aufwendige LkSG-Zertifizierung nötig wäre – eine solche existiert als eigenständiges Zertifikat ohnehin nicht. Für kleinere Zulieferer lohnt sich ein Blick in die eigenen Kundenverträge, ob bereits vertragliche Sorgfaltspflichten-Klauseln vereinbart wurden. Auch kleinere Zulieferer werden zunehmend gebeten, einen eigenen, wenn auch einfacheren Beschwerdemechanismus einzurichten. Auch eine einfache, dokumentierte Selbstauskunft gegenüber größeren Kunden erleichtert häufig die eigene Position in deren Lieferkettenbewertung, selbst ohne eigene direkte gesetzliche Pflicht.

Häufige Fragen zu LkSG

Ja, LkSG ist die gebräuchliche Abkürzung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, umgangssprachlich auch Lieferkettengesetz genannt. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe gesetzliche Regelung mit denselben Schwellenwerten und Pflichten – es handelt sich nicht um zwei unterschiedliche Gesetze. Für die Praxis ist daher entscheidend, welche Schwellenwerte und Pflichten im jeweiligen Kontext gemeint sind, nicht der Name.

Verpflichtete Unternehmen müssen ihren LkSG-Bericht jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Die genaue Frist richtet sich nach dem Geschäftsjahr des Unternehmens; maßgeblich sind die aktuellen BAFA-Vorgaben, da sich Detailregelungen zur Berichtsform weiterentwickeln können. Unternehmen sollten die Frist frühzeitig im eigenen Compliance-Kalender verankern, um Verzögerungen bei der Einreichung zu vermeiden.

Ein Verhaltenskodex allein reicht nicht. Verpflichtete Unternehmen müssen eine echte Risikoanalyse durchführen, Präventionsmaßnahmen verankern, einen Beschwerdemechanismus einrichten und jährlich berichten. Ein Verhaltenskodex kann Teil der Präventionsmaßnahmen sein, ersetzt aber nicht die übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten. Fehlen diese zusätzlichen Elemente vollständig, drohen bei nachgewiesenen Verstößen Bußgelder durch das BAFA.

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