ISO 14001/Umwelt

Was ist Lieferkettengesetz?

Definition

Lieferkettengesetz: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit und bei unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln, zu vermeiden und darüber zu berichten.

Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland und seit 2024 bereits ab 1.000 Beschäftigten. Es verlangt konkrete Sorgfaltspflichten: eine Risikoanalyse der eigenen und der unmittelbaren Zulieferkette, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, ein wirksames Beschwerdeverfahren sowie jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Auf europäischer Ebene ist mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine noch weitreichendere Nachfolgeregelung angekündigt, die auch die gesamte Lieferkette und nicht nur unmittelbare Zulieferer einbezieht.

KriteriumRegelung
SchwellenwertAb 1.000 Beschäftigte (seit 2024)
ReichweiteEigener Betrieb + unmittelbare Zulieferer
BerichtspflichtJährlich an das BAFA

In der Praxis äußert sich die indirekte Betroffenheit meist über detaillierte Lieferantenfragebögen großer Kunden, die Auskunft über Arbeitsbedingungen, Umweltstandards und Beschwerdemechanismen im eigenen Betrieb sowie bei dessen Zulieferern verlangen. Wer solche Anfragen nicht strukturiert beantworten kann, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust wichtiger Aufträge, selbst wenn keine eigene gesetzliche Verpflichtung besteht. Ein dokumentiertes Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagementsystem erleichtert die Beantwortung solcher Fragebögen erheblich, da viele der abgefragten Informationen — etwa zu Gefährdungsbeurteilungen oder Umweltzielen — bereits systematisch vorliegen.

Relevanz für die Zertifizierung

Auch nicht direkt verpflichtete KMU spüren das LkSG als Zulieferer großer Unternehmen, die Fragebögen und Nachweise zu Umwelt- und Sozialstandards einfordern. Ein ISO 14001- oder ISO 45001-Zertifikat liefert glaubwürdige Belege und erleichtert die Beantwortung solcher Lieferantenaudits erheblich. Auch kleinere Zulieferbetriebe sollten sich daher frühzeitig mit den typischen Fragestellungen aus solchen Audits vertraut machen, statt erst bei der ersten konkreten Anfrage eines Großkunden zu reagieren. Ein einmal aufgebauter Prozess zur Beantwortung solcher Anfragen lässt sich zudem leicht für weitere Kundenanfragen wiederverwenden. Eine zentrale Ablage der wichtigsten Nachweise, statt Einzelanfertigung pro Anfrage, spart auf Dauer erheblichen internen Aufwand. Größere Betriebe benennen dafür häufig eine feste Ansprechperson, die Lieferantenanfragen bündelt und konsistent aus einer zentralen Wissensbasis beantwortet.

Häufige Fragen zu Lieferkettengesetz

Seit 2024 gilt das LkSG direkt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland, seit 2023 bereits ab 3.000 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind häufig indirekt betroffen, wenn größere Kunden ihre eigenen Sorgfaltspflichten über Fragebögen oder Vertragsklauseln an Zulieferer weiterreichen. Auf EU-Ebene erweitert die geplante Nachfolgeregelung CSDDD den Kreis potenziell betroffener Unternehmen künftig weiter.

Eine eigenständige LkSG-Zertifizierung existiert nicht und ist auch für indirekt betroffene Zulieferer nicht erforderlich. Häufig genügt ein bestehendes ISO-14001- oder ISO-45001-Zertifikat als glaubwürdiger Nachweis strukturierten Umwelt- und Sozialmanagements gegenüber Kunden, die Sorgfaltspflichten-Fragebögen versenden. Ein Blick in bestehende Kundenverträge zeigt oft, ob solche Sorgfaltspflichten-Klauseln bereits vertraglich vereinbart wurden.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive erweitert die Sorgfaltspflichten voraussichtlich auf die gesamte Lieferkette statt nur auf unmittelbare Zulieferer wie beim LkSG. Die nationale Umsetzung war zum Stand September 2026 noch nicht final abgeschlossen, weshalb sich betroffene Unternehmen über den aktuellen Gesetzgebungsstand laufend informieren sollten.

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