Wassergefährdende Stoffe: Wassergefährdende Stoffe sind Substanzen oder Gemische, die Gewässer physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig verändern können; sie werden nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in drei Wassergefährdungsklassen eingestuft.
Die Einstufung erfolgt nach der AwSV, die seit 2017 bundeseinheitlich gilt und die zuvor je nach Bundesland unterschiedliche Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VwVwS) abgelöst hat. Unterschieden werden die Wassergefährdungsklassen WGK 1 (schwach wassergefährdend), WGK 2 (deutlich wassergefährdend) und WGK 3 (stark wassergefährdend) sowie die Kategorie „nwg" für nicht wassergefährdende Stoffe. Die Einstufung erfolgt meist durch Selbsteinstufung des Herstellers nach den Kriterien in Anhang 1 der AwSV, unter Rückgriff auf die Gefahrenhinweise (H-Sätze) der CLP-Verordnung.
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| nwg | Nicht wassergefährdend |
| WGK 1 | Schwach wassergefährdend |
| WGK 2 | Deutlich wassergefährdend |
| WGK 3 | Stark wassergefährdend |
Betreiber von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe müssen unter anderem ein Anlagenkataster führen, geeignete Rückhaltevorrichtungen wie Auffangwannen vorhalten und die Anlage regelmäßig selbst überwachen. Ab bestimmten Volumen- und Gefährdungsklassenschwellen kommt zusätzlich eine wiederkehrende Prüfpflicht durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation hinzu, sowohl vor Inbetriebnahme als auch in festgelegten Prüfintervallen danach. Für die Ausführung bestimmter Arbeiten an solchen Anlagen ist zudem ein zugelassener Fachbetrieb nach § 62 WHG erforderlich.
In der betrieblichen Praxis überschneidet sich die WGK-Einstufung häufig mit der allgemeinen Gefahrstoffkennzeichnung nach der CLP-Verordnung, betrachtet aber ausschließlich die Gewässergefährdung und nicht etwa Brand- oder Gesundheitsgefahren. Für ein integriertes Managementsystem bietet es sich deshalb an, wassergefährdende Stoffe im selben Kataster wie klassifizierte Gefahrstoffe zu führen, statt zwei getrennte Verzeichnisse mit ähnlichen Angaben zu pflegen. Auch bei innerbetrieblichem Umfüllen in kleinere Gebinde bleibt die Kennzeichnungspflicht mit Wassergefährdungsklasse und Gefahrenhinweisen bestehen, unabhängig von der Behältergröße.
Relevanz für die Zertifizierung
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist ein klassischer Umweltaspekt nach ISO 14001 und gehört fast immer in das Rechtskataster sowie in die Notfallvorsorge nach Kapitel 8.2. Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem ersetzt dabei nicht die behördliche oder sachverständige Prüfpflicht nach AwSV — es stellt aber sicher, dass Lagerung, Kennzeichnung und Notfallplanung nachvollziehbar dokumentiert sind und regelmäßig überprüft werden.
Häufige Fragen zu Wassergefährdende Stoffe
Sie stufen Stoffe nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gewässer ein: WGK 1 gilt als schwach, WGK 2 als deutlich und WGK 3 als stark wassergefährdend, ergänzt um die Kategorie nwg für nicht wassergefährdende Stoffe. Die Einstufung erfolgt meist durch Selbsteinstufung des Herstellers nach Anhang 1 der AwSV und ist im Sicherheitsdatenblatt vermerkt.
Nur ab bestimmten Volumen- und Gefährdungsklassenschwellen. Dann ist eine wiederkehrende Prüfung durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation vor Inbetriebnahme und in festen Intervallen danach vorgeschrieben. Kleinere Anlagen unterhalb dieser Schwellen unterliegen weiterhin der laufenden Eigenüberwachung des Betreibers, jedoch ohne externe Prüfpflicht.
Der Auditor prüft, ob wassergefährdende Stoffe im Rechtskataster und im Umweltaspekteregister vollständig erfasst sind und Lagerung sowie Notfallvorsorge dokumentiert sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachverständigenprüfung nach AwSV bleibt davon unabhängig und wird durch die ISO-14001-Zertifizierung weder ersetzt noch automatisch mit nachgewiesen — beide Prüfungen laufen eigenständig nebeneinander.