ISO 14001/Umwelt

Was ist Gefahrstoffverordnung?

Definition

Gefahrstoffverordnung: Die Gefahrstoffverordnung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz, von der Gefährdungsbeurteilung über Kennzeichnung und Lagerung bis zur Substitutionsprüfung.

Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, vor dem Einsatz von Gefahrstoffen eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ein Gefahrstoffkataster mit allen verwendeten Stoffen zu führen und Sicherheitsdatenblätter der Hersteller vorzuhalten. Bei jedem Gefahrstoff ist zudem zu prüfen, ob eine Substitution durch einen weniger gefährlichen Stoff möglich ist, bevor technische oder persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Grundlage für die Einstufung ist die europäische CLP-Verordnung mit ihren Gefahrenklassen und GHS-Piktogrammen. Aus der Gefährdungsbeurteilung leitet sich die verpflichtende Betriebsanweisung ab, die als Basis für die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten dient. Die Schutzmaßnahmenhierarchie folgt dabei dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, organisatorischen und zuletzt persönlichen Maßnahmen.

Die Substitutionsprüfung ist keine einmalige Formalie, sondern muss bei jeder relevanten Änderung – etwa neuen Produkten am Markt oder geänderten gesetzlichen Grenzwerten – erneut durchgeführt werden. Viele Betriebe unterschätzen den Aufwand für die laufende Pflege des Gefahrstoffkatasters, wenn neue Produkte ohne Abgleich mit dem bestehenden Bestand eingeführt werden.

Auch die Schulung des mit Gefahrstoffen arbeitenden Personals muss regelmäßig aufgefrischt werden, üblicherweise jährlich, um sicherzustellen, dass Änderungen bei Stoffen oder Schutzmaßnahmen bekannt sind.

  • Gefahrstoffkataster als zentrales Verzeichnis aller Stoffe
  • Substitutionsprüfung vor jeder Schutzmaßnahme
  • Betriebsanweisung und Unterweisung als Pflichtfolge
  • Jährliche Auffrischung der Gefahrstoff-Unterweisung ist gängige Praxis

Relevanz für die Zertifizierung

Ein aktuelles Gefahrstoffkataster ist sowohl für ISO 45001 als auch für ISO 14001 zentraler Bestandteil des Rechtskatasters: Der Auditor prüft in beiden Systemen, ob alle verwendeten Gefahrstoffe erfasst, Sicherheitsdatenblätter aktuell und zugehörige Betriebsanweisungen vorhanden sind. Wer ein Kataster für beide Managementsysteme gemeinsam pflegt, spart doppelten Aufwand. Ein gepflegtes, aktuelles Kataster erspart bei jedem weiteren Audit doppelte Nachfragen zu einzelnen Stoffen. Ein lückenloser Nachweis jährlich wiederholter Schulungen gehört zu den am häufigsten geprüften Dokumenten in diesem Bereich. Auch bei kleineren Mengen empfiehlt sich eine konsequente Kennzeichnung aller Behältnisse, da unklar beschriftete Gefäße im Audit regelmäßig zu Rückfragen führen.

Häufige Fragen zu Gefahrstoffverordnung

Ja. Vor jedem Einsatz eines Gefahrstoffs muss der Arbeitgeber eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren, unabhängig von der Betriebsgröße. Sie ist Grundlage für Betriebsanweisung und Unterweisung und wird bei jeder relevanten Änderung – neuer Stoff, geänderter Grenzwert – aktualisiert. Fehlt sie, liegt ein Verstoß gegen die Verordnung vor, unabhängig von einer ISO-Zertifizierung.

Eine feste Frist gibt es nicht – die Prüfung ist anlassbezogen zu wiederholen: bei neuen Produkten am Markt, geänderten gesetzlichen Grenzwerten oder veränderten Einsatzbedingungen. Praktisch empfiehlt sich ein jährlicher Turnus im Rahmen der Kataster-Pflege, damit die Prüfung nicht nur einmalig bei Einführung eines Stoffes erfolgt und danach in Vergessenheit gerät.

Jeder im Betrieb verwendete Gefahrstoff mit Bezeichnung, Menge, Lagerort, zugehörigem Sicherheitsdatenblatt, GHS-Einstufung nach CLP-Verordnung und Verweis auf die passende Betriebsanweisung. Auditoren nach ISO 45001 und 14001 prüfen stichprobenartig, ob das Kataster aktuell ist und ob neu eingeführte Produkte tatsächlich zeitnah nachgetragen wurden.

Verwandte Begriffe

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