Umwelterklärung: Die Umwelterklärung ist ein nach der EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009 vorgeschriebenes, öffentlich zugängliches Dokument, in dem eine Organisation ihre Umweltleistung, wesentlichen Umweltauswirkungen und Ziele darstellt; ein zugelassener Umweltgutachter muss sie validieren.
Die Umwelterklärung ist damit ein reines EMAS-Element und keine Anforderung von ISO 14001 – ein häufiges Missverständnis, da EMAS auf denselben Grundprinzipien wie ISO 14001 aufbaut, aber deutlich weitergehende Anforderungen stellt. Typischer Aufbau einer Umwelterklärung:
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Organisationsbeschreibung | Tätigkeit, Standorte, Struktur |
| Umweltpolitik und -programm | Ziele und Maßnahmen der Organisation |
| Umweltauswirkungen | Wesentliche Aspekte und ihre Veränderung im Zeitverlauf |
| Kernindikatoren | Energie, Material, Wasser, Abfall, Emissionen, Fläche (Anhang IV EMAS-VO) |
| Validierungserklärung | Bestätigung durch den Umweltgutachter |
Die Umwelterklärung wird in der Regel jährlich aktualisiert und veröffentlicht, mit einer vollständigen externen Neuvalidierung spätestens alle drei Jahre; für kleine Organisationen sieht die EMAS-Verordnung verlängerte Fristen vor. Anders als ein ISO-14001-Zertifikat, das die Konformität des Managementsystems bestätigt, macht die Umwelterklärung konkrete Leistungsdaten öffentlich nachprüfbar – das ist ihr zentraler Mehrwert gegenüber der reinen ISO-Zertifizierung.
Für Unternehmen, die bereits ISO 14001 umgesetzt haben, ist der Zusatzaufwand für eine spätere EMAS-Registrierung überschaubar: Umweltpolitik, Umweltprogramm und die Ermittlung von Umweltaspekten und -auswirkungen sind bereits vorhanden und müssen für die Umwelterklärung lediglich um die Kernindikatoren nach Anhang IV der EMAS-Verordnung sowie eine für Außenstehende verständliche, öffentlich zugängliche Darstellung ergänzt werden.
Relevanz für die Zertifizierung
Radikale Ehrlichkeit an dieser Stelle: KCERT zertifiziert ISO 14001, aber die Validierung einer Umwelterklärung für eine EMAS-Registrierung erfordert einen bei der Zulassungsstelle für Umweltgutachter zugelassenen Umweltgutachter – eine andere Rolle als die eines ISO-Zertifizierungsauditors, mit eigener Zulassung. Wer eine EMAS-Registrierung inklusive Umwelterklärung anstrebt, benötigt zusätzlich einen zugelassenen Umweltgutachter; KCERT kann dafür kein Zertifikat ausstellen und begleitet ausschließlich die ISO-14001-Zertifizierung.
Häufige Fragen zu Umwelterklärung
Nein. Die Umwelterklärung ist ausschließlich Bestandteil von EMAS nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und wird für eine ISO-14001-Zertifizierung nicht verlangt. ISO 14001 fordert lediglich eine dokumentierte Umweltpolitik und die interne Bewertung von Umweltaspekten und -auswirkungen, jedoch keine öffentliche, extern validierte Leistungsdarstellung.
Ein bei der zuständigen Zulassungsstelle für Umweltgutachter zugelassener Umweltgutachter validiert die Umwelterklärung vor der EMAS-Registrierung und bei jeder wesentlichen Aktualisierung. Diese Zulassung ist unabhängig von der Akkreditierung einer ISO-Zertifizierungsstelle und folgt eigenen, in der EMAS-Verordnung festgelegten Regeln und Qualifikationsanforderungen für Umweltgutachter.
Nein. KCERT zertifiziert ISO 14001 im nicht akkreditierten Bereich, validiert aber keine Umwelterklärungen für EMAS-Registrierungen – dafür ist ein eigens zugelassener Umweltgutachter erforderlich. Unternehmen, die konkret EMAS anstreben, sollten dies gesondert bei einer entsprechend zugelassenen Stelle klären, bevor sie den Prozess planen.