ISO 9001/QM

Was ist Selbstprüfung?

Definition

Selbstprüfung: Selbstprüfung bedeutet, dass die Person, die eine Tätigkeit oder ein Produkt herstellt, dessen Qualität auch selbst prüft und freigibt – statt eine unabhängige Prüfperson oder Qualitätssicherung einzuschalten.

Das bekannteste Beispiel ist die Werkerselbstprüfung in der Fertigung: Der Mitarbeitende, der ein Teil bearbeitet, kontrolliert es unmittelbar danach selbst anhand definierter Prüfmerkmale und Grenzwerte, statt es an eine separate Qualitätssicherung weiterzugeben. Das Prinzip lässt sich aber auch auf andere Bereiche übertragen, etwa die Selbstprüfung von Dokumenten, Berechnungen oder Prozessschritten vor deren Freigabe.

VorteilRisiko
Schnelle Fehlererkennung direkt am Ort der EntstehungBetriebsblindheit – eigene Fehler werden übersehen
Weniger Durchlaufzeit, geringere PrüfkostenFehlender Vier-Augen-Effekt bei kritischen Merkmalen

ISO 9001 verlangt in Kapitel 8.7 (Steuerung nichtkonformer Ergebnisse) und 9.1 (Überwachung und Messung) nicht, wer prüft, sondern dass geeignet geprüft und dokumentiert wird. Selbstprüfung ist damit normkonform zulässig, sofern klare Prüfkriterien, geeignete Prüfmittel und eine Qualifikation der prüfenden Person sichergestellt sind. Bei sicherheitskritischen oder vertraglich besonders geregelten Merkmalen verlangen Kunden oder Qualitätsvereinbarungen jedoch häufig ausdrücklich eine unabhängige Prüfung – Selbstprüfung ist dann ausgeschlossen oder nur als Ergänzung zulässig.

Ein funktionierendes Selbstprüfungssystem braucht deshalb neben der Delegation an den Werker auch stichprobenartige Kontrollen, um Betriebsblindheit systematisch abzufangen.

Wird bei einer Selbstprüfung ein Fehler entdeckt, greift zusätzlich Kapitel 8.7 der ISO 9001: Der Werker muss wissen, wie mit dem nichtkonformen Ergebnis umzugehen ist – sperren, nacharbeiten oder eskalieren –, nicht nur, dass ein Fehler vorliegt. Diese klare Handlungsanweisung fehlt in vielen Betrieben, obwohl die eigentliche Prüfhandlung sauber funktioniert.

Relevanz für die Zertifizierung

Für ein Audit bei KCERT ist Selbstprüfung kein Problem, solange nachvollziehbar dokumentiert ist, wer nach welchen Kriterien prüft und wie Fehler trotzdem erkannt werden – etwa durch regelmäßige Stichproben einer zweiten Person oder Auswertung der Reklamationsquote. Unternehmen, die ausschließlich auf Selbstprüfung setzen, sollten im Audit belegen können, dass diese Kontrolle wirksam ist und nicht nur auf dem Papier existiert; sonst wird das schnell als Schwachstelle der Prozesslenkung bewertet.

Häufige Fragen zu Selbstprüfung

Ja. ISO 9001 schreibt in Kapitel 8.7 und 9.1 keine bestimmte Prüforganisation vor, sondern verlangt geeignete Prüfkriterien, geeignete Prüfmittel und eine dokumentierte Freigabe. Selbstprüfung durch die ausführende Person ist damit normkonform, solange Qualifikation und Prüfkriterien klar geregelt sind und Fehler nicht systematisch übersehen werden.

Bei sicherheitskritischen Merkmalen, gesetzlichen Prüfpflichten oder wenn eine Qualitätsvereinbarung mit dem Kunden ausdrücklich eine unabhängige Prüfung verlangt, reicht reine Selbstprüfung nicht aus. In solchen Fällen ist zusätzlich eine zweite, unabhängige Prüfperson oder eine Endkontrolle durch die Qualitätssicherung erforderlich, oft ergänzt um Stichprobenprüfungen.

Bewährt haben sich regelmäßige, unangekündigte Stichprobenprüfungen durch eine zweite Person, eine laufende Auswertung von Reklamationen und internen Nichtkonformitäten sowie klare, messbare Prüfkriterien statt subjektiver Einschätzung. Wer diese Kontrollmechanismen dokumentiert und nachweisbar anwendet, kann Selbstprüfung auch im Zertifizierungsaudit glaubwürdig belegen.

Verwandte Begriffe

Vertiefende Ratgeber