Abfallmanagement: Abfallmanagement umfasst die operative Steuerung von Abfallvermeidung, -trennung, -lagerung und -entsorgung im Betrieb entlang der gesetzlichen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), eingebettet in die betriebliche Planung und Steuerung nach ISO 14001:2015, Kapitel 8.1.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt eine fünfstufige Abfallhierarchie vor, die bei jeder Entscheidung über anfallende Abfälle in dieser Reihenfolge zu prüfen ist: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung, und erst zuletzt Beseitigung.
Im Betriebsalltag konkretisiert sich Abfallmanagement in mehreren Bausteinen:
- Getrennte Erfassung nach Abfallarten und Abfallschlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung
- Sichere Zwischenlagerung, insbesondere bei gefährlichen Abfällen mit Gefahrstoffbezug
- Beauftragung zugelassener Entsorgungsfachbetriebe für die Abholung
- Führung von Entsorgungsnachweisen nach Nachweisverordnung, für gefährliche Abfälle elektronisch über das eANV
- Jährlicher Mengenstromnachweis für gefährliche Abfälle oberhalb bestimmter Schwellenmengen
ISO 14001 verlangt in Kapitel 8.1 „Betriebliche Planung und Steuerung“, dass Prozesse mit wesentlichen Umweltauswirkungen, wozu Abfall in nahezu jedem Betrieb zählt, unter dokumentierten Bedingungen ablaufen. Das bedeutet in der Praxis feste Zuständigkeiten, Arbeitsanweisungen zur Abfalltrennung und eine regelmäßige Kontrolle der Entsorgungswege.
Ab bestimmten Mengenschwellen gefährlicher Abfälle verlangt § 59 KrWG die Bestellung einer betrieblichen Abfallbeauftragten oder eines Abfallbeauftragten, die oder der die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften überwacht und regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. In kleineren Betrieben wird diese Funktion häufig von der Umweltbeauftragten in Personalunion mit weiteren Aufgaben wahrgenommen. Werden Abfälle falsch deklariert oder ohne gültigen Nachweis entsorgt, drohen neben Bußgeldern nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bei vorsätzlicher unsachgemäßer Entsorgung gefährlicher Stoffe auch strafrechtliche Konsequenzen, weshalb eine lückenlose Dokumentation über den reinen Zertifizierungsanlass hinaus wirtschaftlich sinnvoll ist.
Relevanz für die Zertifizierung
Im Stufe-2-Audit nach ISO 14001 zählt Abfallmanagement zu den am häufigsten geprüften Bereichen, da Abfall in fast jedem Unternehmen ein wesentlicher Umweltaspekt ist. Der Auditor verlangt aktuelle Entsorgungsnachweise, gültige Verträge mit zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben, korrekt zugeordnete Abfallschlüsselnummern sowie den Mengenstromnachweis; fehlende oder abgelaufene Nachweise führen regelmäßig zu einer dokumentierten Abweichung. Auch die tatsächliche Trennung der Abfallströme vor Ort, etwa an Sammelstellen oder in der Produktion, wird bei der Begehung stichprobenartig mit den vorgelegten Dokumenten abgeglichen.
Häufige Fragen zu Abfallmanagement
Direkt schreibt die Norm kein separates Abfallmanagement vor, indirekt aber sehr wohl: Da Abfall in praktisch jedem Betrieb ein wesentlicher Umweltaspekt ist, verlangt Kapitel 8.1 dokumentierte, gesteuerte Prozesse dafür. Ohne funktionierendes Abfallmanagement lässt sich die Norm faktisch nicht erfüllen.
Ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument nach der Nachweisverordnung, das den ordnungsgemäßen Entsorgungsweg gefährlicher Abfälle vom Erzeuger über den Beförderer bis zur Entsorgungsanlage belegt. Seit 2010 erfolgt dies überwiegend elektronisch über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).
In der Regel drei Jahre nach der jeweiligen Entsorgungsmaßnahme, wie es die Nachweisverordnung vorsieht. Im Rahmen eines ISO-14001-Audits werden diese Nachweise stichprobenartig für den zurückliegenden Zeitraum seit dem letzten Audit geprüft.