Wareneingangskontrolle: Die Wareneingangskontrolle ist die Prüfung angelieferter Materialien, Bauteile oder Dienstleistungen auf Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen, bevor sie in die eigene Produktion oder Lagerhaltung übernommen werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Wareneingangskontrolle ist nicht normativ vorgeschrieben und hängt vom Risiko des jeweiligen Teils ab. Üblich sind drei Prüftiefen:
| Prüftiefe | Wann sinnvoll |
|---|---|
| 100-%-Prüfung | Sicherheitsrelevante oder teure Einzelteile |
| Stichprobenprüfung (z. B. nach AQL) | Größere Liefermengen, geringes Einzelrisiko |
| Dokumentenprüfung | Vertrauenswürdige Lieferanten mit Werkszeugnis oder Zertifikat |
Werden bei der Prüfung Abweichungen festgestellt, muss die betroffene Ware eindeutig gekennzeichnet und in einem gesperrten Bereich von freigegebener Ware getrennt werden, bis über Rückweisung, Nacharbeit oder Sonderfreigabe entschieden ist. Diese Trennung verhindert, dass fehlerhaftes Material versehentlich weiterverarbeitet wird.
Die Ergebnisse der Wareneingangskontrolle fließen häufig auch in die laufende Lieferantenbewertung ein: Wiederholte Abweichungen eines Lieferanten sind ein typischer Auslöser für ein Lieferantenaudit oder eine Anpassung der Prüftiefe.
Dokumentiert werden üblicherweise Prüfdatum, Prüfumfang, Ergebnis und die prüfende Person, meist auf einem Prüfprotokoll oder in einer QM-Software.
Viele Unternehmen staffeln die Prüftiefe zusätzlich nach der bisherigen Lieferantenhistorie: Ein Lieferant mit durchgängig fehlerfreien Lieferungen über mehrere Jahre kann in eine reduzierte Prüfstufe eingestuft werden, während neue oder auffällig gewordene Lieferanten zunächst intensiver geprüft werden. Bei Vorlage von Werkszeugnissen oder Konformitätserklärungen ist zusätzlich zu klären, ob diese von einer geeigneten, im Zweifel akkreditierten Stelle stammen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Bauteilen. Auch die eingesetzten Prüfmittel selbst müssen regelmäßig kalibriert und überwacht werden, damit Prüfergebnisse belastbar bleiben.
Relevanz für die Zertifizierung
ISO 9001:2015 verlangt in Kapitel 8.4 „Steuerung extern bereitgestellter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen“, dass Unternehmen sicherstellen, dass eingekaufte Ware ihren Anforderungen entspricht, bevor sie verwendet wird. Die Wareneingangskontrolle ist der klassische Nachweis dafür. Im Audit werden typischerweise Prüfprotokolle, ein dokumentierter Stichprobenplan (etwa nach AQL) sowie die Kennzeichnung und räumliche Trennung von gesperrter Ware stichprobenartig verglichen. Kann ein Unternehmen nicht zeigen, wie es zwischen geprüfter, gesperrter und freigegebener Ware unterscheidet, gilt das häufig als Abweichung, selbst wenn die Wareneingangskontrolle inhaltlich stattfindet.
Häufige Fragen zu Wareneingangskontrolle
ISO 9001:2015 schreibt in Kapitel 8.4 vor, dass die Konformität extern bereitgestellter Produkte sichergestellt werden muss, legt sich aber nicht auf eine Wareneingangskontrolle als konkrete Methode fest. In der Praxis ist sie jedoch der gängigste und im Audit am häufigsten erwartete Nachweis für diese Anforderung.
AQL (Acceptable Quality Level) ist ein statistisches Verfahren, das anhand der Liefermenge eine Stichprobengröße und eine zulässige Fehlerzahl festlegt, ab der eine Lieferung als nicht konform gilt. Es reduziert den Prüfaufwand gegenüber einer 100-%-Kontrolle, bei gleichzeitig statistisch abgesicherter Aussage zur Losqualität.
Sie wird gekennzeichnet und in einem gesperrten Bereich von freigegebener Ware getrennt, bis über Rückweisung an den Lieferanten, Nacharbeit oder eine dokumentierte Sonderfreigabe entschieden ist. Diese Trennung ist im Audit ein zentraler Prüfpunkt, da sie verhindert, dass fehlerhaftes Material unbemerkt weiterverarbeitet wird.