Kreislaufwirtschaft: Kreislaufwirtschaft bezeichnet ein Wirtschaftsmodell, das Ressourcen durch Wiederverwendung, Reparatur und Recycling möglichst lange im Kreislauf hält, statt Rohstoffe nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.
Im Gegensatz zur klassischen linearen Wirtschaft nach dem Prinzip „herstellen, nutzen, entsorgen“ zielt Kreislaufwirtschaft darauf ab, Materialkreisläufe zu schließen. Rechtlich verankert ist dies in Deutschland im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit seiner fünfstufigen Abfallhierarchie: Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, vor Recycling, vor sonstiger Verwertung, vor Beseitigung als letzter Option.
Auf EU-Ebene treibt der Circular Economy Action Plan das Thema zusätzlich voran, etwa über Anforderungen an Produktdesign, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Für Unternehmen zeigt sich Kreislaufwirtschaft praktisch in Maßnahmen wie Materialeffizienz in der Produktion, konsequenter Abfalltrennung oder der systematischen Erfassung des Ressourcenverbrauchs über eine Ökobilanz.
Für produzierende Unternehmen lohnt sich häufig zunächst eine einfache Materialflussanalyse: Wo entstehen die größten Abfallmengen, welche Materialien lassen sich durch recyclingfähige Alternativen ersetzen, und wo ist eine Rückführung von Produktionsresten in den eigenen Prozess möglich?
Auch bei der Beschaffung lässt sich Kreislaufwirtschaft ansetzen, etwa durch bevorzugten Einkauf recycelter oder wiederaufbereiteter Materialien, was als messbares Umweltziel dokumentiert werden kann.
- Abfallhierarchie: Vermeidung > Wiederverwendung > Recycling > Verwertung > Beseitigung
- Gesetzliche Basis: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- EU-Treiber: Circular Economy Action Plan
- Bevorzugter Einkauf recycelter Materialien ist ein messbares Umweltziel
Relevanz für die Zertifizierung
Die Umweltpolitik eines ISO-14001-zertifizierten Unternehmens formuliert nach Kapitel 6.2 messbare Umweltziele – Kreislaufwirtschafts-Prinzipien wie höhere Recyclingquoten, reduzierter Materialeinsatz oder weniger Restmüll sind dabei naheliegende, gut messbare Zielgrößen, die im Audit als Beleg für kontinuierliche Verbesserung dienen. Auch kleine, gut dokumentierte Fortschritte bei der Materialeffizienz zählen im Audit als glaubwürdiger Beleg für echte Verbesserung. Auch der bevorzugte Einkauf recycelter Materialien lässt sich als konkretes, messbares Umweltziel im Audit belegen. Auch die Rückverfolgung, welcher Anteil der eingesetzten Materialien tatsächlich aus recycelten Quellen stammt, wird von Kunden und Auditoren zunehmend explizit nachgefragt. Auch eine einfache jährliche Bilanz der eingesparten Rohstoffmengen liefert überzeugende Argumente für die interne wie externe Kommunikation.
Häufige Fragen zu Kreislaufwirtschaft
Nicht als eigenständige Pflicht, aber die Umweltpolitik eines zertifizierten Unternehmens muss nach Kapitel 6.2 messbare Umweltziele enthalten. Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie höhere Recyclingquoten oder reduzierter Materialeinsatz sind dafür naheliegende, gut messbare Zielgrößen, aber keine explizit vorgeschriebene Methode der Norm. Auch kleine, dokumentierte Fortschritte bei Materialeffizienz oder Recyclingquote gelten Auditoren als glaubwürdiger Beleg echter Verbesserung.
Recycling ist nur eine von fünf Stufen der gesetzlichen Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Kreislaufwirtschaft ist der übergeordnete Ansatz mit der Rangfolge Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung. Reines Recycling ohne Vermeidung erfüllt den Gedanken der Kreislaufwirtschaft daher nur teilweise.
Ein guter Startpunkt ist eine einfache Materialflussanalyse: Wo entstehen die größten Abfallmengen, welche Materialien lassen sich durch recyclingfähige Alternativen ersetzen, und wo ist eine Rückführung von Produktionsresten in den eigenen Prozess möglich? Diese Analyse liefert zugleich Ansatzpunkte für messbare ISO-14001-Umweltziele.