ISO 50001/Energie

Was ist EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)?

Definition

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz): Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Nicht-KMU nach § 8 EDL-G, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, oder alternativ ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 beziehungsweise EMAS zu betreiben.

Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn es mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweist. Diese Unternehmen müssen ihre Energieaudit-Pflicht gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen; bei Verstößen drohen Bußgelder.

MerkmalEnergieaudit nach EDL-GISO 50001 / EMAS
PrüfintervallAlle 4 JahreLaufender Betrieb, jährliches Überwachungsaudit
BefreiungswirkungErfüllt die GrundpflichtBefreit von der Energieaudit-Pflicht
Nachweis gegenüber BAFAAuditberichtZertifikat des Managementsystems

Das EDL-G wurde durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) von 2023 ergänzt, das Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr zusätzlich zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet. Wer bereits ein ISO-50001-System betreibt, erfüllt damit in der Regel beide Anforderungen gleichzeitig, da das Managementsystem laufend Energieaudit-Inhalte wie die Erfassung wesentlicher Energieverbraucher abdeckt.

Die Einhaltung der Energieaudit-Pflicht wird über eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem BAFA nachgewiesen, die über das behördeneigene Online-Portal einzureichen ist. Verstöße gegen § 8 EDL-G gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden (Stand: September 2026). Das BAFA führt außerdem stichprobenartige Kontrollen durch, bei denen der Auditbericht nach DIN EN 16247-1 oder das Zertifikat des Energiemanagementsystems auf Verlangen vorzulegen ist. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen dabei grundsätzlich alle Standorte im Auditumfang berücksichtigen, sofern sie nicht ausdrücklich als unwesentlich ausgeklammert wurden.

Relevanz für die Zertifizierung

Ein ISO-50001-Zertifikat kann die wiederkehrende Energieaudit-Pflicht nach § 8 EDL-G ersetzen, solange das System durchgängig und nicht nur punktuell betrieben wird. Ob ein im nicht akkreditierten Bereich ausgestelltes Zertifikat, wie es KCERT anbietet, in jedem Einzelfall als vollwertiger Nachweis gegenüber dem BAFA anerkannt wird, sollten Unternehmen im Zweifel vorab direkt bei der Behörde klären, da die Anforderungen an den Nachweis je nach Prüfpraxis variieren können.

Häufige Fragen zu EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)

Betroffen sind Nicht-KMU: Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme über 43 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen unterhalb dieser Schwellen sind von der Pflicht nach § 8 EDL-G ausgenommen, können ein Energieaudit aber freiwillig durchführen.

Alle vier Jahre, gerechnet ab dem Datum des letzten Audits nach DIN EN 16247-1. Wird stattdessen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betrieben, entfällt die Vier-Jahres-Frist, solange das System ohne Unterbrechung fortgeführt wird.

Ja. Nach § 8 Abs. 3 EDL-G gilt die Auditpflicht als erfüllt, wenn ein Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt hat und dieses lückenlos weiterbetreibt, ohne die Zertifizierung zwischenzeitlich verstreichen zu lassen.

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